§ 60. Die Städte unter Karl iv.
und Wklyel.
1. Ihre politischen Schicksale.
Wiederhole Bd. IV, S. 187—191.
Wie mir in Bd. IV, S. 188 sahen, war es nichts anderes, was die
Städte erstrebten, als die Erringung der Landeshoheit, indem sie
1. selbständige Stadtregierung,
2. eigenes Gerichtswesen,
3. eigenes Finanzwesen,
4. eigenes Heerwesen
zu erlangen suchten und so gleich den Fürsten Territorialmächte zu werden.
Diese ihre territoriale Selbständigkeit wurde nicht nur vom Kaiser, sondern
auch von den Fürsten angefochten, und wir sahen, wie sie zu dem Hilfs¬
mittel der Städtebündnisse schritten, um ihre Freiheit zu
verteidigen. Bd. IV, S. 189/90 zeigt uns, wie die süddeutschen Städte
schwere Kämpfe mit dem Fürstentum zu bestehen hatten, aus denen
sie freilich nicht als Sieger auf dem Schlachtfelde hervorgingen, die aber
dennoch ihre territoriale Selbständigkeit förderten.
Auch die norddeutschen Städte hatten schwer um ihre Eristenz zu
ringen, aber nicht gegen Kaiser und Fürstentum, sondern sogar mit letzterem
im Bunde, und zwar gegen Mächte des Auslands, die ihren Seehandel,
die Grundlage ihrer Existenz bedrohten, und sie, die zum Hansebund
zusammengeschlossenen norddeutschen Städte, errangen hier glänzende
Erfolge.
König Waldemar Atterbag von Dänemark begann eine eigene Flotte
zu bauen unb reinigte mit Hilfe Lübecks bie Ostsee von Piraten. 1360
unterwarf er Jütlanb unb begann einen Krieg gegen Schweben, in
dem er Schonen eroberte unb so ben Sunb in bänische Hänbe brachte.
Das gefährbete bie Heringsfischerei ber Hansestäbte, bie ben Sunb zur
Durchfahrt nach ben norwegischen „Heringsgrünben" gebrauchten.
Eie forberten von Walbemar Bestätigung ihrer alten Privilegien, boch
»Br, Deutsch« Geschichte. V. 1