Full text: Brandenburg-Preußen auf der Westküste von Afrika

beigefügt ward!), geben öle sicherste Auskunft über den 
Zweck und die in Aussicht genommene Durchführung dieses 
ersten brandenburgischen Kolonialunternehmens. 
„Instruction für den CommendeurdeVoss zur 
Schiffahrt nach der Guinea'schen Küste nebst 
dem von Groben. 
Instruction Wornach unser von Gottes Gnaden Fridrich 
Wilhelm Markgrafens zu Branöeburg, des heil. Römischen 
Reiches Ertzkammerers und dhurfürstens in Preußen zu 
Magdeburg zc. Hos. tit.: Commandeur, Mattheus de Voss, 
welcher zu Dienst der von Uns geoctroyirten Africanisch- 
Brandenburgischen Compagnie die Fregatte Churprintz 
von Brandenburg commanöiret, sich gehorsamst zu richten: 
Obgedachter Commandeur soll mit dem Gapitän 
Philip pietersen Blonck, welcher auf der Fregatte Moriaen 
commanöiret, behörige Seen-Brieffe machen nachgehende 
mit beiden Schiffen in See lauffen, Ihren Cours recte durch 
die grosseien oder Northwerths umb, wie es der Com¬ 
pagnie am dienlichsten seyn wird, richten, und nach der 
Guineischen Küste segeln. Wann sie allda angelanget, 
sollen sie sehen ob auff der Grain- und CEIffenbein-Küste 
in Geschwindigkeit, was gethan werden sann, und alsdann 
handeln, was ihnen gut dünkt, hiernach sollen sie nach 
der Gold-Küste lauffen, auf eine Meile Weges weit von 
allen holländischen, auch anderer Potentaten, als England, 
Frankreich, Dänemark pp. Compagnie-Forteressen, Comp- 
toiren und Casteelen bleiben, sich allda vor Ander legen 
und geruhig handeln. Jedoch allemal mit der Vorsichtig¬ 
keit, daß Tag und Nacht gut Sorge getragen und Wacht 
gehalten werde, damit keine Schiffe oder Fahrzeuge an 
unjere Schiffe kommen, denn nur bei Tage, daß jedoch 
auch niemals mehr als eine Chaioupe mit 6 A 8 Kuder* 
knechten auf einmal zugelaßen und zwar aus der Chaioupe 
sonst Niemand als der darin Commandirende ins Schiff 
genommen werden soll. Und umb vorzukomen, daß man 
durch solche und dergleichen entreprises in keine ungelegen- 
heit fallen möchte, sollen sie, Doß und Blond allezeit in 
*) Geh. Staatsarchiv. 
20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.