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Heer und Kriegsflotte 
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schauplatz sowie dadurch, daß er die allgemeinen Anordnungen der 
obersten Befehlshaber in Einzelbefehle für die verschiedenen Truppen¬ 
körper (über deren Unterbringung, Märsche und Gefechte) aus¬ 
arbeitet. 
Daneben bestehen noch besondere General st übe bei den 
Armeekorps, bei den Divisionen und bei den Gouvernements 
der großen Festungen. Ihnen liegt für ihren Bereich die Vorberei¬ 
tung der Mobilmachung ob, und im Kriege wie bei den Manövern 
haben sie bei diesen Truppenkörpern die gleichen Aufgaben zu er¬ 
füllen, wie der große Generalstab bei der obersten Heeresleitung. 
4. Die Heeresverwaltung. 
Die Erziehung, Ausbildung, Ernennung, Versetzung usw. der 
Offiziere, die Unterbringung, Verpflegung und Ausrüstung der Truv- 
pen, die Sorge für ihre Gesundheit und ihre kirchlichen Bedürfnisse, 
die Militärrechtspflege, die Bereitstellung der Kriegsmittel usw. ver¬ 
ursachen eine Menge von Verwaltungsgeschäften, deren oberste Be¬ 
aufsichtigung und Leitung dem preußischen Kriegs mini st e-- 
rium12 zu Berlin zusteht. Für die unter unmittelbarer Leitung 
des Kaisers zu erledigenden Geschäfte bedient dieser sich seines M i - 
litärkabinetts. 
Von den verschiedenen Zweigen der Militärverwal¬ 
tung sind insbesondere zu nennen: 
a. Die sog. Intendanturen, 
deren eine für jedes Armeekorps besteht. Ihnen liegt die Sorge für 
die Unterbringung, Verpflegung und Bekleidung der Truppen sowie 
das Kassen- und Rechnungswesen ob. An der Spitze der Korpsinten- 
dantur steht der Korpsintendant, welchem die erforderliche Anzahl 
von Intendantur-Räten, -Assessoren, -Sekretären usw. beigegeben ist. 
Den Intendanturen unterstehen die Proviant- und die Bekleidungs- 
ämter, die Garnison- und die Lazarettverwaltungen usw., ferner die 
Zahlmeister, denen das Zahlungs- und Rechnungswesen bei den 
Truppen übertragen ist. 
b. Das Militärgesundheitswesen. 
An der Spitze des aus den Militärärzten und deren Hilfsperso¬ 
nal bestehenden Sanitätskorps steht derGeneralarztder 
Armee. Das Sanitätswesen der einzelnen Armeekorps wird durch 
die Generalärzte geleitet. Bei den Truppenteilen und An- 
stalten sind Oberstabsärzte, Stabsärzte, Oberärzte usw. an- 
12 Bayern, Württemberg und Sachsen haben für ihre Militärverwal¬ 
tung, wie bereits erwähnt, besondere Kriegsministerien.
	        
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