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Heer und Kriegsflotte
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schauplatz sowie dadurch, daß er die allgemeinen Anordnungen der
obersten Befehlshaber in Einzelbefehle für die verschiedenen Truppen¬
körper (über deren Unterbringung, Märsche und Gefechte) aus¬
arbeitet.
Daneben bestehen noch besondere General st übe bei den
Armeekorps, bei den Divisionen und bei den Gouvernements
der großen Festungen. Ihnen liegt für ihren Bereich die Vorberei¬
tung der Mobilmachung ob, und im Kriege wie bei den Manövern
haben sie bei diesen Truppenkörpern die gleichen Aufgaben zu er¬
füllen, wie der große Generalstab bei der obersten Heeresleitung.
4. Die Heeresverwaltung.
Die Erziehung, Ausbildung, Ernennung, Versetzung usw. der
Offiziere, die Unterbringung, Verpflegung und Ausrüstung der Truv-
pen, die Sorge für ihre Gesundheit und ihre kirchlichen Bedürfnisse,
die Militärrechtspflege, die Bereitstellung der Kriegsmittel usw. ver¬
ursachen eine Menge von Verwaltungsgeschäften, deren oberste Be¬
aufsichtigung und Leitung dem preußischen Kriegs mini st e--
rium12 zu Berlin zusteht. Für die unter unmittelbarer Leitung
des Kaisers zu erledigenden Geschäfte bedient dieser sich seines M i -
litärkabinetts.
Von den verschiedenen Zweigen der Militärverwal¬
tung sind insbesondere zu nennen:
a. Die sog. Intendanturen,
deren eine für jedes Armeekorps besteht. Ihnen liegt die Sorge für
die Unterbringung, Verpflegung und Bekleidung der Truppen sowie
das Kassen- und Rechnungswesen ob. An der Spitze der Korpsinten-
dantur steht der Korpsintendant, welchem die erforderliche Anzahl
von Intendantur-Räten, -Assessoren, -Sekretären usw. beigegeben ist.
Den Intendanturen unterstehen die Proviant- und die Bekleidungs-
ämter, die Garnison- und die Lazarettverwaltungen usw., ferner die
Zahlmeister, denen das Zahlungs- und Rechnungswesen bei den
Truppen übertragen ist.
b. Das Militärgesundheitswesen.
An der Spitze des aus den Militärärzten und deren Hilfsperso¬
nal bestehenden Sanitätskorps steht derGeneralarztder
Armee. Das Sanitätswesen der einzelnen Armeekorps wird durch
die Generalärzte geleitet. Bei den Truppenteilen und An-
stalten sind Oberstabsärzte, Stabsärzte, Oberärzte usw. an-
12 Bayern, Württemberg und Sachsen haben für ihre Militärverwal¬
tung, wie bereits erwähnt, besondere Kriegsministerien.