Zustände unseres Wolkes
vom Ende des Zwischenreiches öis zum
Schlüsse des Wittetakters.
D u sa m in e n f a ssu n g.
I. StaaLskeöen.
Mit dem Verfalle der Königsgewalt nahm im Reiche die Auf-
lockerung, Zertriumnerung und Verschiebung dc5 politischen Verbandes Verbandes,
und seiner ursprünglichen Abteilungen in verwirrender Weise 51t.
Bereits im vorigen Zeitraume hatte dieser Vorgang das ehemalige
Gefüge wesentlich verändert. Was den vorliegenden Abschnitt be¬
sonders kennzeichnen hilft, ist das weitere Fortschreiten in der Richtung
und im Zusammenhange damit die Entwickelung des Territorialismus.
welcher höchst mannigfaltige Gebietsstücke in möglichst abgeschlossenen
Bildungen zusammenzufassen strebte. Der Reichsboden war über¬
wiegend in große und kleine Territorien aufgeteilt. Der Rest, welcher
des Kaisers unmittelbarer Verwaltung verblieb, wurde meist zn^ReiAs-
Landvogteien vereinigt, wie sie im Elsaß, in Schwaben, im Speyer¬
gaue und sonst begegnen. Die Einrichtung geht, wenigstens in
Schwaben, bis auf Friedrich I. zurück.*) Aber erst die Bestrebungen,
das noch erreichbare Reichsgut wieder zusammenzubringen, führten
die ersten Könige nach dem Interregnum, namentlich Albrecht I., zu
einer festeren Begründung und weiteren Ausgestaltung dieser Land-
vogteien, bis die fortgehenden Verpfändungen ihnen die Bedeutung
entzogen. Soweit die Landvogteien noch nicht verthan waren, waltete
*) I. Teusch, Die Reichslandvogteien in Schwaben und im Elsaß (1880) S. 17.