Full text: [Bd. 3, Abt. 2] (Bd. 3, Abt. 2)

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Also ward da überall in ihren Landen ein guter Friede beides den 
Fremden und den Einheimischen. 
Johan. Rothe, Chron. Thuring. Mencken II p. 1806 seq. 
129. (1392. Urk. der Herzoge Bernhard und Friedrich von 
Braunschweig.) Unter allen Stücken, die uns von unserer Herrschaft 
und unserer Untersassen wegen allezeit anliegen, nehmen wir uns des 
Höchsten zu Sinne, daß Gott die Fürsten darum über andere Leute 
gewürdigt und gesetzt hat, daß sie von fürstlicher Ehre und Tugend 
wegen die Guten im Frieden und in Gnaden pflegen, ihnen vorstehen 
unb sie behalten sollen und gegen die unrechtfertigen Kräftigen beschützen 
und beschirmen. . . . Unger, Deutsche Landstände II S. 449 f. 
aus Jacobi, Lüneb. Landtagsabsch. I, 51—55. 
W-gkpolrzei. 130. (1345.) Ich Johan von Randecke rittet dun sunt allen 
luden, daz der erroerdtge . . . Her Baldewin erzebischos zu Triere 
mich sinen und des vorg. stisteS ctmptmcm Hatt gemachet in sinen und 
desselben stiftes ftat und bürg zu Lutern (Kaiserslautern) und uf siner 
bürg zu Wolvestein (Wolsstein a. d. Lauter) und in deine lande, daz 
darzu gehöret, und Hatt mir die vorg. ftat, Vesten und laut bevolen 
zu be rite ne, zu beschirmene und zu antwertene, als ein mnptman 
billiche sal Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben i. M.-A. III 
N. 135. 
131. (1509. Jeder kurtriersche Kellner d. i. Einnehmer soll ein 
Register über die Renten, Gülten u. s. w. seines Amtsbezirkes anlegen 
nnd sorgfältig vervollständigen), daeinit unfein genedichten Herrn und 
des steiftz oeberkeit und gerechtikeit durch aebsterben . . . der keiner, 
waegenbereider aeder beiter nit in vergeh und ctebnemen kaeme. — 
(Jeder Kellner soll jährlich zwei- ober breimal feinen Bezirk bereifen 
und bte ber Herrschaft zustehenden Güter und Besitzungen besichtigen,) 
also das ein feiner durch sich selbs aller guter und gerechtikeit unsers 
genedichten Herrn ein klaer Wissens haeb, und nit alle dingen uf de 
schriber und waegenberider, lantboeten aeder de scholtissen unb 
meter gestalt werbe.. . . Lamprecht, Deutsch. Wirtschstsl. t. M.-A. III 
N. 280 § 3 tt. 5. 
Wohlfahrts- 132. (1307—1354. Kurfürst Balbutn von Trier.) Alle seine 
bestrebungen x 11 y 1 
Burgen unb Häuser waren mit Wein, (betreibe unb Futter . . . 
reichlich gefüllt. In Teunmgszeit ließ er voll Mitleib seine Amt¬ 
leute bavon an seine bürstigen Unterthanen verteilen, wogegen biefe 
Bürgschaft stellen mußten, baß sie an neuen Früchten foviel zurück¬ 
geben würden, wieviel sie an alten empfingen. . . . Auf diese
	        
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