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Also ward da überall in ihren Landen ein guter Friede beides den
Fremden und den Einheimischen.
Johan. Rothe, Chron. Thuring. Mencken II p. 1806 seq.
129. (1392. Urk. der Herzoge Bernhard und Friedrich von
Braunschweig.) Unter allen Stücken, die uns von unserer Herrschaft
und unserer Untersassen wegen allezeit anliegen, nehmen wir uns des
Höchsten zu Sinne, daß Gott die Fürsten darum über andere Leute
gewürdigt und gesetzt hat, daß sie von fürstlicher Ehre und Tugend
wegen die Guten im Frieden und in Gnaden pflegen, ihnen vorstehen
unb sie behalten sollen und gegen die unrechtfertigen Kräftigen beschützen
und beschirmen. . . . Unger, Deutsche Landstände II S. 449 f.
aus Jacobi, Lüneb. Landtagsabsch. I, 51—55.
W-gkpolrzei. 130. (1345.) Ich Johan von Randecke rittet dun sunt allen
luden, daz der erroerdtge . . . Her Baldewin erzebischos zu Triere
mich sinen und des vorg. stisteS ctmptmcm Hatt gemachet in sinen und
desselben stiftes ftat und bürg zu Lutern (Kaiserslautern) und uf siner
bürg zu Wolvestein (Wolsstein a. d. Lauter) und in deine lande, daz
darzu gehöret, und Hatt mir die vorg. ftat, Vesten und laut bevolen
zu be rite ne, zu beschirmene und zu antwertene, als ein mnptman
billiche sal Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben i. M.-A. III
N. 135.
131. (1509. Jeder kurtriersche Kellner d. i. Einnehmer soll ein
Register über die Renten, Gülten u. s. w. seines Amtsbezirkes anlegen
nnd sorgfältig vervollständigen), daeinit unfein genedichten Herrn und
des steiftz oeberkeit und gerechtikeit durch aebsterben . . . der keiner,
waegenbereider aeder beiter nit in vergeh und ctebnemen kaeme. —
(Jeder Kellner soll jährlich zwei- ober breimal feinen Bezirk bereifen
und bte ber Herrschaft zustehenden Güter und Besitzungen besichtigen,)
also das ein feiner durch sich selbs aller guter und gerechtikeit unsers
genedichten Herrn ein klaer Wissens haeb, und nit alle dingen uf de
schriber und waegenberider, lantboeten aeder de scholtissen unb
meter gestalt werbe.. . . Lamprecht, Deutsch. Wirtschstsl. t. M.-A. III
N. 280 § 3 tt. 5.
Wohlfahrts- 132. (1307—1354. Kurfürst Balbutn von Trier.) Alle seine
bestrebungen x 11 y 1
Burgen unb Häuser waren mit Wein, (betreibe unb Futter . . .
reichlich gefüllt. In Teunmgszeit ließ er voll Mitleib seine Amt¬
leute bavon an seine bürstigen Unterthanen verteilen, wogegen biefe
Bürgschaft stellen mußten, baß sie an neuen Früchten foviel zurück¬
geben würden, wieviel sie an alten empfingen. . . . Auf diese