Full text: Altertum und Mittelalter (Bd. 1)

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Die Römer. 
betroffen wird, dann soll sie ihre gesamte Mitgift verlieren. Hera- 
kleides soll vor drei von beiden Parteien anerkannten Männern seine 
gegen Demetria erhobenen Vorwürfe beweisen. Herakleides darf keine 
andere Frau ins Haus führen zur Entehrung Demetrius und die Ehe 
brechen; auch soll Herakleides unter keinerlei Vorwänden irgendeine 
böswillige Handlung an Demetria begehen. Wird Herakleides solcher¬ 
gestalt betroffen und führt Demetria vor drei von beiden Parteien 
anerkannten Männern den Beweis, so soll Herakleides Demetria die 
Mitgift, die sie ihm mitbrachte, vollwertig in 1000 Drachmen zurück¬ 
zahlen und dazu noch als Buße 1000 Drachmen Alerandergeld.1 
Die Zahlung soll nach dem gesetzlich geltenden Rechte für Demetria 
und ihre Rechtsbeistände von Herakleides selbst aus seinem Vermögen 
erfolgen. 
Dieser Vertrag soll überall in jeder Weise gültig sein, wie wenn 
der Vertrag immer dort geschlossen wäre, wo ihn Herakleides gegen 
Demetria oder Demetria gegen Heraklides geltend machen . . . Zeugen 
sind Kleon aus Gela, Antlkrates aus Temnos, Lysis aus Temnos, 
Diortyfios aus Temnos, Aristomachos aus tfnrene und Histodikos 
aus Ros. 
II. 
Die Römer. 
1. Die Republik. 510-31 v. Chr. 
Nr. 4. Die öffentlichen Gewalten der Republik. 
(Pol^bios, Geschichte VI, 9 f. Nach der Übersetzung von Seybold.) 
Polybios (t 122 v. Chr.) lebte seit 166 v. Chr. als Geisel des achäischen 
Bundes 17 Jahre lang in Rom, mit den Seipionen befreundet. Er schrieb 
in 40 Büchern eine Weltgeschichte über den Zeitraum von 220—168 v. Chr 
von der uns aber nur die ersten fünf Bücher vollständig erhalten sind. 
Niemand, selbst kein Römer, vermöchte zu sagen, ob das Wesen 
der Verfassung monarchisch, aristokratisch oder demokratisch sei. Denn 
wenn man die Gewalt der Konsuln betrachtet, scheint sie ganz mon¬ 
archisch und königlich zu sein; der Senat gibt ihr das Gepräge einer 
Aristokratie, und betrachtet man die Macht des Volkes, so scheint sie 
eine vollendete Demokratie zu sein. 
Die Konsuln 
sind, wenn sie kein Heer anführen und in Rom weilen, die Herren 
aller öffentlichen Angelegenheiten. Denn sie sind die Vorgesetzten 
1 D. H. makedonisches Silbergeld mit dem Kopfe Alexanders.
	        
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