Full text: Altertum und Mittelalter (Bd. 1)

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Die Römer. 
Festsetzung (betreffs der Strafen). 
SBetirt jemand infolge dieses Gesetzes gegen Geseke ©eiekesanträoi' 
gegen Volksbeschlüsse oder Senatsbeschlüsse gehandelt hat oder handeln 
wird oder das, was ihm infolge eines Gesetzes, Gesetzesantrages oder 
in^nL h IT Senatsbeschlusses zu tun gebührt, nicht ausführt 
infolge dieses Gesetzes,> dann soll ihm das nicht als Vergehen an- 
?Ze n'sim rerTr iDH bes^aI6 "icht vor der Volksgemeinde 
n l u Un l5 i0 mdE)t baruber gegen ihn verhandelt und 
Gericht gehalten werden, und es soll kein (Prätor) zulassen, daß dar¬ 
über vor ihm verhandelt wird. 
Nr. 10. Verleihung des römischen Bürgerrechtes an die Provin¬ 
zialen (Constitutio Antoniniana). 212 n. Chr. 
(Notiz aus dem Corpus iuris, Digesten I, 5, 17.) 
Der: berühmte römische Rechtslehrer Ulpianus (t 228 n. Chr.) schrieb 
u. a. „ad edictum praetons“ (Prätorisches Recht). 
Über den Rechtsstand der Personen. Ulpian im 22. Buch ad 
edictum: Alle (freien) Reichsangehörigen sind durch die Constitutio 
Antoniniana römische Bürger geworden. 
Nr. 11. Aus Diokletians Preistarif. 301 n. Chr. 
(Dessau, Inscriptiones Latinae selectae, 642.) 
Die Kaiser. . . Diokletian. . ., Maximian. . Konstantin 
und Galerius . . . bestimmen: 
_ • •Jeder weiß, daß für alle Artikel im Groß- und Kleinhandel 
die Preise willkürlich gestaltet sind, daß weder starke Einfuhr noch 
gute Ernten die zügellose Habgier in Schranken halten können. . 
Deswegen . . . haben mir es für richtig befunden, zwar nicht die 
Preise für Waren denn das wäre nicht billig, da viele Provinzen 
— Gott sei Dank — sich schon wohlfeiler Preise erfreuen und so schon 
im Vorteil sind , wohl aber eine [obere] Grenze festzusetzen, damit 
im Falle einer Teuerung die Habgier der Spekulanten durch den 
MaXimaltarif in Schranken gehalten wird. 
p Die Preise des unten folgenden Warenverzeichnisses sollen über¬ 
all jo Geltung haben, daß niemand darüber hinausgehen kann. 
Es folgen die Preise, über die beim Verkauf der einzelnen Gegen¬ 
stände niemand hinausgehen darf: 
3 Die Wiederholung zu beachten!
	        
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