Zweiter Teil:
Die gesellschaftliche Entwicklung
Deutschlands.
$ 20. Die frützgelchichtkiche Zeit der germanischen Stämme.
s,) Die Urzeit. Die Germanen erscheinen beim Eintritt in
geschichtliche Verhältnisse als Krieger, Jäger, Hirten und niedere
Ackerbauer. Dem entspricht auch die gesellschaftliche Ordnung *).
Der Geschlechterstaat, in dem sich die Familien zu Sippen (Ge¬
schlechtern) zusammengeschlossen haben, bestand hauptsächlich während
der Zeiten der Nomadenwirtschast, geht aber zu einer höheren staat¬
lichen Ordnung, zum Bölkerschastsstaat über, als der Ackerbau in
den Vordergrund tritt, und sobald dadurch bedingt, ein Übergang
vom Wanderleben zum Sephastwerden stattfindet. Die Sippen
bleiben, verlieren aber an Bedeutung; sie werden jedoch militärisch
zu Hundertschaften vereint, die in den Gauen, die man teilweise mit
den Hundertschaften identifiziert, gesammelt werden. Der Gau (pagus)
stellt eine territoriale Unterabteilung der den Staat bildenden Völker¬
schaft (civitas) dar. Zur Zeit Cäsars um 55 v. Chr. herrschte noch
der Geschlechterstaat, als Tacitus um 100 n. Chr. seine „Germania"
schrieb, dagegen der Völkerschastsstaat vor.
In der Familie stehen alle Hausgenossen unter der Gewalt
und dem Schutze (mimt) des Hausherrn; durch Heirat oder Eintritt
in ein Gefolge hört sie aus. Die Familien bilden dann die Sippen,
die in Schwertmagen (die männlichen Verwandten des Mannes¬
stammes) und Spindelmagen (die weiblichen Verwandten und die von
ihnen abstammenden Männer) zerfallen. Dies spielt eine Rolle bei
der Agrarverfassung, im Heereswesen und in der Rechtsordnung.
0 Namentlich in der älteren Verfassung«- und Wirtschaftsgeschichte ist
noch manches strittig, und teilweise gehen die Meinungen stark auseinander.
Es muß auch zwischen den Verhältnissen der West- und Ostgermanen geschieden
werden: hier wird, sofern nichts anderes bemerkt, hauptsächlich von den West¬
germanen, die vor allem die Länder westlich der Oder inne hatten, gehandelt.