Full text: Ergänzungsheft für die Provinz Brandenburg (Erg.-H., [A, 7])

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Adelige Fürsprache einlegen wollten, antwortete Joachim: „Adelig 
SB lut habe ich nie vergossen, sondern nnr Schelme, Räuber und 
Mörder hinrichten lassen. Wären dies redliche Edelleute gewesen, so 
würden sie keine Verbrechen begangen haben". 
2. Die Hauptursache des Faustrechts lag in der mangelhaften 
Rechtspflege; daher beschloß Joachim, diese zu verbessern. Nach dem 
Muster des Reichskammergerichts bildete er ein Kammergericht für das 
Kurfürstentum Brandenburg und besetzte es mit 12 rechtsgelehrten 
Richtern; es galt als oberstes Gericht im Lande, und auch die Grasen, 
Ritter und fürstlichen Räte waren ihm unterworfen. Die Gerichts¬ 
verhandlungen fanden anfangs zu Cöln au der Spree und zu Tanger - 
müude statt; später wurde das Gericht nach Berlin verlegt. Joachim 
gab auch den Städten seines Landes eine neue Ordnung, führte gleiche 
Maße und Gewichte ein unb ließ die ersten Thaler prägen. Durch 
des Kurfürsten Fürsorge erholte sich das Land aus seinem Elende; 
Joachim erkundigte sich aus Reisen selbst nach dem Wesen der Städte 
und hals mit Rat und That wie ein wahrer Landesvater. Der Kur¬ 
sürst vermehrte Brandenburg auf friedlichem Wege durch die Grafschaft 
Ruppin. Von Pommern erlangte er die Anerkennung des branden- 
bnrgischen Erbrechts auf dieses Land. — Sein Nachfolger, Joachim II., 
schloß 1537 mit dem Herzoge von Liegnitz, Brieg und Wohlau eine 
wichtige Erbverbrüderuug. Hiernach sollten, wenn der herzogliche 
Mannesstamm ausstürbe, dessen Gebiete an Brandenburg kommen, 
andernfalls aber bestimmte Teile von Brandenburg dem Hause Liegnitz 
zufallen. 
Zu 52. Brandenburg nach der Kreiseinleilnng 
Kaiser Marimilians. 
Vom Thüringerwalde zog sich in nordöstlicher Richtung quer über 
den Mittellauf der Elbe und den Unterlauf der Oder bis zur Küste 
Pommerns der obersächsische Kreis. Er erstreckte sich im Süden bis 
zum Erzgebirge, im Norden bis zur Mecklenburger Grenze und schloß 
die Insel Rügen ein. Der obersächsische Kreis umfaßte alle Gebiets¬ 
teile, welche damals zur Mark Brandenburg gehörten, also auch die 
Nordmark, Krossen, Kottbns und Peitz. Die Oberlausitz und die 
übrigen Teile der Niederlausitz, sowie' das Land Beeskow-Storkow 
gehörten nicht zu diesem Kreise. 
Zu 55. 58. Die Universität Frankfurt a. O. 
1506. 
Kaiser Maximilian hatte auf dem Wormser Reichstage von 1495 
jedem Kurfürsten empfohlen, eine Universität in seinem Lande zu 
errichten. Kurfürst Johann von Brandenburg, der wegen seiner Gewandt¬ 
heit in der lateinischen Rede den Beinamen „Cicero" erhalten hatte, folgte 
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