Full text: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom Jahre 1356

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Kapitel 181). 
Einladungsschreiben. 
„Euch, dem Erlauchten und großmächtigen Herrn 
Fürsten, Markgrafen von Brandenburg, des Heiligen Reiches 
Erzkämmerer, unserm lieben Mitkurfürsten und Freund, 
zeigen wir die Wahl eines römischen Königs, die aus ver¬ 
nünftigen Gründen vollzogen werden muß, mit Gegen¬ 
wärtigem aus der Verpflichtung unseres Amtes an und laden 
Euch gesetzmäßig zu dieser Wahl: Ihr mögt von dem und 
dem Tage usw. an nach 3 Monaten, ununterbrochen ge¬ 
rechnet, Euch an den bestimmten Ort nach Vorschrift der 
heiligen Gesetze, die hierüber erlassen sind, verfügen oder 
einen oder mehrere Eurer Boten oder Bevollmächtigten mit 
genügender Vollmacht dahin senden, um mit Euern und 
unsern anderen Mitfürsten und Mitkurfürsten über die 
Wahl eines römischen Königs, der dann zum Kaiser von 
Gottes Gnaden erhöht werden soll, zu beraten, zu verhandeln 
und zu beschließen — um auch dort zu bleiben bis zur end¬ 
gültigen Erledigung dieser Wahl und um alles andere zu 
erfüllen und auszuführen, wie man es in den hierüber er¬ 
lassenen Gesetzen ausgedrückt findet. 
Andernfalls lassen w'ir uns durch Eure oder der Euren 
Abwesenheit nicht stören und verfahren mit unseren Mit¬ 
fürsten und Mitkurfürsten, wie es das Ansehen der Gesetze 
erheischt, bis zum Ende.“ 
Kapitel 19. 
Vollmachtschreiben für einen Kurfürsten, 
der Gesandte zur Wahl schickt. 
„Wir, der und der, von Gottes Gnaden usw. des Heiligen 
Reiches usw. \\ ir machen durch den Wortlaut dieser Ur¬ 
kunde allen bekannt: Da aus natürlichen Gründen die Wahl 
x) Dieses sind Formulare, daher schematisch; vgl. Kapitel 1, 
15 und 18.
	        
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