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Kapitel 181).
Einladungsschreiben.
„Euch, dem Erlauchten und großmächtigen Herrn
Fürsten, Markgrafen von Brandenburg, des Heiligen Reiches
Erzkämmerer, unserm lieben Mitkurfürsten und Freund,
zeigen wir die Wahl eines römischen Königs, die aus ver¬
nünftigen Gründen vollzogen werden muß, mit Gegen¬
wärtigem aus der Verpflichtung unseres Amtes an und laden
Euch gesetzmäßig zu dieser Wahl: Ihr mögt von dem und
dem Tage usw. an nach 3 Monaten, ununterbrochen ge¬
rechnet, Euch an den bestimmten Ort nach Vorschrift der
heiligen Gesetze, die hierüber erlassen sind, verfügen oder
einen oder mehrere Eurer Boten oder Bevollmächtigten mit
genügender Vollmacht dahin senden, um mit Euern und
unsern anderen Mitfürsten und Mitkurfürsten über die
Wahl eines römischen Königs, der dann zum Kaiser von
Gottes Gnaden erhöht werden soll, zu beraten, zu verhandeln
und zu beschließen — um auch dort zu bleiben bis zur end¬
gültigen Erledigung dieser Wahl und um alles andere zu
erfüllen und auszuführen, wie man es in den hierüber er¬
lassenen Gesetzen ausgedrückt findet.
Andernfalls lassen w'ir uns durch Eure oder der Euren
Abwesenheit nicht stören und verfahren mit unseren Mit¬
fürsten und Mitkurfürsten, wie es das Ansehen der Gesetze
erheischt, bis zum Ende.“
Kapitel 19.
Vollmachtschreiben für einen Kurfürsten,
der Gesandte zur Wahl schickt.
„Wir, der und der, von Gottes Gnaden usw. des Heiligen
Reiches usw. \\ ir machen durch den Wortlaut dieser Ur¬
kunde allen bekannt: Da aus natürlichen Gründen die Wahl
x) Dieses sind Formulare, daher schematisch; vgl. Kapitel 1,
15 und 18.