Full text: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom Jahre 1356

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werden, soll der Erzbischof von Trier gerade vor dem 
Kaiser und König einherschreiten, und zwischen ihnen beiden 
sollen allein die gehen, die die kaiserlichen und königlichen 
Insignien tragen. Wenn aber der Kaiser und König ohne die 
Insignien geht, so soll dieser Erzbischof dem Kaiser und 
Könige in derselben Weise voranschreiten, doch so, daß 
niemand zwischen ihnen geht. Die beiden anderen Kurfürst- 
Erzbischöfe sollen ihre Plätze ewig so einnehmen, wie es oben 
nach Maßgabe ihrer Sprengel bei der Sitzordnung dar¬ 
gelegt ist. 
Kapitel 22. 
Ergänzung zur Rangordnung der 
Kurfürsten, und wer die Insignien 
zu tragen hat. 
Zur Erklärung aber der Rangordnung der Kurfürsten bei 
Umzügen des Kaisers oder römischen Königs, die wir oben1) 
erwähnt haben, befehlen wir: sooft bei Abhaltung eines 
kaiserlichen Hoftages die Kurfürsten mit dem Kaiser oder 
römischen Könige in irgendwelchen Akten oder Feierlich¬ 
keiten einherziehen und die kaiserlichen oder königlichen 
Insignien getragen werden sollten, hat der Herzog von 
Sachsen das kaiserliche oder königliche Schwert2) vor 
dem Kaiser und Könige zu tragen und hinter dem Erz¬ 
bischöfe von Trier zu gehen; der Pfalzgraf aber trägt 
den Reichsapfel zur Rechten und der Markgraf von Bran¬ 
denburg3) das Zepter zur Linken des Herzogs von Sach¬ 
sen, in einer Reihe mit ihm schreitend; der König von 
Böhmen aber folgt dem Kaiser und Könige unmittelbar, 
ohne daß jemand dazwischen geht. 
x) Vgl. Kapitel 4. 
2) Schwert, Apfel und Zepter werden hier zum ersten Male 
nebeneinander genannt. Wegen des Schwertträgeramtes siehe 
oben Kapitel 4. 
3) Hierüber bestand 1349 Streit mit Jülich. 
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