12 IV. Der gewerbliche Mittelstand
derung gelangt ist, ... sind etliche Punkte... zur Verbesserung hier be¬
zeichnet. — Bis noch in frischem Gedächtnis bei 40 Jahren her im Jahr
1800, 1900, 2000 Tuche ungefähr gemacht wurden, waren fünf Mann
darüber gesetzt, die Tuche zu „rechtfertigen", nämlich zwei von den Webern,
zwei von den Tüchern und einer von der Stadt, und ein jeder erhielt da¬
mals nicht mehr zu Lohn als 30 Schilling im ganzen Jahre Jetzt aber,
da kaum 400 Tuche. . . gefertigt werden möchten, sind fünf Besiegter ge¬
setzt, deren jeder aufs Jahr 3 Pfund Lohn bezogen hat ((Es folgen einige
vom Hat anscheinend nicht berücksichtigte Verbesserungsvorschläge.)
2. Lohnkiimpse der Leineweberknechte.
a) Entscheidung des Rates 1533 (Schmoller a. a. (D. 153): Nachdem
einige Späne und Mißverstand zwischen den Meistern des Leineweberhand¬
werkes ... sich zugetragen, sich etliche nämlich beklagt haben, daß sie der
Knechte Lohn halber beschwert seien und sie auf die Hälfte zu dingen sich
unterstanden, die andern Meister aber von ihnen begehrt haben, wie von
alters her zu dingen, das ist auf den dritten Pfennig, ... (so ist beschlossen
worden), daß hinfort alle und jede Meister des Leineweberhandwerks ...
ihre Knechte und Haus knappen nicht anders ansetzen, dingen oder arbeiten
lassen sollen denn auf das halbteil, also, was der Knecht oder Knappe ge¬
winnt, das soll zur hälfte des Meisters und zum andern halbteil des Knechtes
oder Knappen sein. — b) (Entscheidung des Rates 1558 (Schmoller 215):
(Entsprechend einem (Besuche der Meister wird diesen gestattet), daß sie nicht
allein wie ihre Mitzünftigen (die Wollen-, Sergen- und Barchentweber), son¬
dern wie auch größtenteils andere Handwerke mit ihren Knappen und (Be¬
finde nach dem IDochenlohn, dem (Ellen- oder Stücklohn dingen mögen und
öieferhalb in allen Dingen frei und unverbunden gegen sie stehen sollen.
3. Beschwerden der Gewerke an den Rat von Rotenburg 1525.
((Thront! des Stabtfchreibers Zweifel, Bibliothek des Itter. Vereins 139, 119.)
a) Beschwerden der Metzger. Zum ersten begehren wir die Steuer zu
verringern..., des andern, uns des Bodengeldes, Ungeldes *, tDägegeldes zu
entladen. Zum dritten sind wir beschwert der gemeinen Wege und Nutzungei?
halber. Dieselben sind eingezogen von den Flurschützen; diese begehren wir
auch frei zu haben. Zum vierten, so hinfort ein Priester stirbt, der von ge¬
meiner Stadt begabt ist, das Gut nicht mehr zu verleihen, sondern zum ge¬
meinen Nutzen zu verwenden, ausgenommen die Pfarrer, die ihrem Volk
das wort Gottes verkündigen. Zum fünften begehren wir, daß hinfort alle
Priester wachen, Steuern, Reisen3 und andere bürgerliche Bürden mitsamt den
andern Mitbürgern tragen helfen. Ferner begehren wir auch die Rachsteuer4
zu verringern — Zum achten sind wir weiter beschwert mit der gemeinen
Fleischbank, darum begehren wir dieselbe abzutun — b) Rus den Be¬
schwerden der Bäcker: Das Handwerk ist beschwert durch die Dorfbäcker, daß
den durch Karl V. erneuerten Landfrieden, das Reichsregiment, den Schwäbischen
Bund und die großen Gesellschaften gerichtet.
1 Gebrauchssteuer auf Lebensmittel — Akzise.
2 v. h. Wald, Weide, Wasser. 3 V. t. Kriegsdienste. 4 Kbzugssteuer.