Full text: Für die mittleren und oberen Klassen (Teil 2)

Die süddeutschen Staaten. 
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deutschen Reiches. Bayern enthält noch in seinem Kern das ehemalige Herzog- Bayern, 
tum, das um 1180 unter das HausWittelsbach kam. Im 17. Jahr- 
hundert erfuhr es nach dem dreißigjährigen Krieg starke Erweiterungen und 
erhielt auch die Würde eines Kurfürstentums. Am Ende des 18. Jahr- 
Hunderts starb die ältere Wittelsbacher Linie aus, das Kurfürstentum ging 
an die Nebenlinie Pfalz-Zweibrücken über und wurde so mit der Pfalz der- 
einigt. In diesem Umfang trat es 1806 dem rheinischen Bunde bei und 
wurde dafür von Napoleon I. unter neuen Gebietserweiterungen, die namentlich 
im Maiugebiet lageu, zum Königtum erhoben. Als solches erhielt es auch 
im Wiener Frieden Bestätigung. Politisch nimmt es wie zum Teil auch 
Württemberg im deutschen Reiche eine Sonderstellung ein. 
Das Königreich Württemberg, das Land am Neckar und der oberen Würt- 
Donau, liegt im Bereich des ehemaligen Stammesherzogtums Schwaben.tcm6frfl- 
Mehrere kleine Fürstentümer und freie Städte bilden in Gemeinsamkeit mit 
der Grafschaft Württemberg die Grundlage des heutigen Königreichs. Schon 
1495 wurde die Grafschaft ein Herzogtum, aber erst zu Beginn unseres 
Jahrhunderts Kurfürstentum. Unter Napoleon I. bekamen die württem¬ 
bergischen Kurfürsten den Königstitel ebenfalls unter Vergrößerung ihres 
Besitzes. 
Auch das Großherzogtum Baden hat seine heutige Ausdehnung erst Bade». 
1806 erhalten. Den Kern desselben bildet das Stammland der Zäh- 
ringer, aus dem 1130 die Markgrafschaft Baden hervorging. Diese 
wurde 1806 mit anderen kleineren Herrschasten vereinigt und zum Groß- 
Herzogtum erhoben. 
Das weit kleinere Großherzogtum Hessen hat sein Stammland in Hessen, 
der kleinen Grafschaft Katzenellenbogen bei Darmftadt. Diese Grasschaft 
kam im 15. Jahrhundert zur norddeutschen Landgrafschaft Hessen, die im 
16. Jahrhundert geteilt wurde. Die Darmstädter Linie erhielt die Graf- 
schaft Katzenellenbogen, zu der sie sich später Nheiuhessen und Oberhessen 
hinzu erwarb. Für den Beitritt Hessen-Darmstadts zum Rheiubuud bekam 
das Land unter beträchtlicher Gebietserweiterung die großherzogliche Würde. 
Von dem damaligen Besitz verlor es 1866 wieder einen geringen Teil. 
Unmittelbar unter den Reichsbehörden stehen die Lande Elsaß-Loth- Elsaß- 
ringen. Sie werden von einem vom Kaiser ernannten Statthalter ver- 
waltet. Elsaß war einst ein Teil des alten Stammherzogtums Schwaben, 
das im späteren Mittelalter in viele kleine Gebiete geistiger und weltlicher 
Herren zerfiel und dadurch leicht dem deutschen Reiche entrissen werden konnte. 
Der Hauptteil wurde im westfälischen Frieden zu einer französischen Provinz 
gemacht. Deutsch-Lothriugeu gehört dem ursprünglich deutschen Herzog- 
tum Ober-Lothringen an, das erst im 18. Jahrhundert an Frankreich abge- 
treten wurde.
	        
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