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Dienstleistung verpflichtet, während seine Landwirtschaft durch die
übrigen acht von ihren Höfen aus mitbesorgt wurde.
tim ferner diese neuummauerten Plätze gleichmäßig mit dem
öffentlichen Leben in Beziehung zu setzen, wurden dorthin die Thing¬
versammlungen und Gerichtstage verlegt. Sie blieben keine bloßen
verproviantierten Orte des Vergens, keine „Burgen", sondern sie
wurden die Stätten des öffentlichen Lebens. Daher bezeichnete
man bald die ummauerten Orte als Statt oder Stadt. Seit den
letzten Jahren Kaiser Ottos III. kommt das Wort Statt oder Stadt
in der uns geläufigen Bedeutung vor.
Seit der Zeit gibt es bürgerliche Städte. Die befestigten
Plätze Heinrichs waren solche noch nicht gewesen. Daß daraus
Wohnstätten mit bürgerlicher Verfassung und Bevölkerung sich ent-
wickelten, wurde durch mancherlei klntstände begünstigt. Namentlich
die Verleihung des Marktrechtes für bestimmte Orte, die sich damit
aus der allgemeinen ländlichen Verfassung absonderten, ist für die
Entwicklung von Stadtverfassung und Bürgertum wichtig geworden,
weil in jenen Vorrechten auch besonderer Gerichtsstand, eigene Orts¬
behörden und die genauere Heraushebung der Handel- und Ge¬
werbetreibenden als eigener Stand enthalten waren. Das alles
liegt mehr als ein Menschenalter nach Heinrichs I. Zeit. Dennoch
hat er den persönlichen ersten Anstoß gegeben zu der Entstehung
der Städte im heutigen Nordwest- und Mitteldeutschland, indem
er mit bewußter Absicht das staatliche und sonstige öffentliche Leben
und damit den Verkehr dahin gewiesen hat. Insofern hat die Volks¬
überlieferung, die ihn den Städtegründer nennt, ihn sogar richtiger
aufgefaßt, als der kritische Historiker, der zuerst dahinter kam, daß
es unter Heinrich I. und Otto I. noch gar keine eigentlichen Städte gab.
164. Die Hansa.
Die norddeutschen Städte, soweit die nieder- oder plattdeutsche
Sprache reichte, hatten schon früh ihre Kraft auf den Seehandel
gerichtet und dadurch sich unermeßliche Reichtümer erworben. Wie
aber alles im Mittelalter sich zu Genossenschaften zusammenschloß, so
gingen auch sie, nicht wie die rheinischen Städte zur augenblicklichen
Verteidigung gegen übermütige Raubritter, sondern zur dauernden
Verfolgung ihrer Handelsvorteile einen Bund ein, der nach damaligem
Sprachgebrauch Hansa, d. h. Innung, genannt ward. Die ersten
Mitglieder waren Hamburg, Lübeck und Bremen, aber dieser Hansa¬
bund erweiterte sich im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert so,
daß er zuweilen über 70 Städte umfaßte, mit seinen Flotten die
nordischen Meere beherrschte, ganze Länder eroberte, mächtige Könige
beugte. Doch war die Verbindung der Städte nur locker, oft geteilt,
oder eingeschlafen, und nur selten trat ihre ganze furchtbare Kraft