Full text: Viertehalb Jahrhunderte (Bd. 2, Abth. 2)

veranlagten inneren Kriege. 
681 
Parteien eingenommen, schien den Beruf zu einer Vermittlung zwischen 
den entgegengesetzten Richtungen zu enthalten, welche von Philipp II. 
und Elisabeth verfolgt worden waren. Da nun das Papstthum seine 
Stellung als Vermittler in europäischen Streitigkeiten verloren hatte, 
auch das Kaiserthum eine solche nicht mehr in Anspruch nehmen konnte, 
hielt er seinen Staat für denjenigen, der in der von Parteiungen zer¬ 
rissenen europäischen Welt das Schiedsrichteramt zu übernehmen habe. 
Den Anfang machte er mit Ausübung eines solchen Schiedsrichteramtes 
in dem Streite des Papstes mit dem Herzoge von Ferrara, wo er durch 
seine Erklärung dem Papste den Sieg über den Herzog und den Besitz 
des Gebietes von Ferrara verschaffte. Hierin fortfahren zu können, be¬ 
durfte er eines Verhältnisses in Europa, wodurch die Staaten außerhalb 
Frankreichs sich in einem Gleichgewichte der Macht befänden, welches 
sie zu Anrufung und Annahme französischer Entscheidung nöthigte. Dazu 
war eine Schwächung der Macht der beiden habsburgischen Linien nöthig, 
wie denn auch bei der Ausführung eine Vergrößerung Frankreichs auf 
Kosten Deutschlands und Spaniens in den Bereich des Unternehmens 
gezogen worden wäre. Das Eingreifen in den Erbfolgestreit um Jülich- 
Cleve-Berg stand schon mit jenem Plane in Verbindung. Ehe aber 
weitere Schritte zur Ausführung des Vorhabens, wozu eine große Um¬ 
wälzung der Staatsverhältnisse erforderlich war, geschehen konnten, ver¬ 
kürzte das Leben des Königs ein Mord, dem ähnliche Beweggründe, 
wie dem an seinem Vorgänger begangenen, zu Grunde lagen. Er hatte 
den Beginn des Feldzuges nach Deutschland verschoben, um seine Ge¬ 
mahlin Maria, die Tochter des Großherzogs Franz von Toscana, die 
er nach Scheidung von seiner ersten Gemahlin geheirathet, ihrem Wunsche 
gemäß krönen zu lassen. Kurz darauf, während zum Einzuge der in 
St. Denps gekrönten Königin Vorbereitungen getroffen wurden, erfolgte 
die That durch einen Mann mit Namen Ravaillac. 
10. Da Heinrichs und Maria's Sohn Ludwig XIII. (1610—43) 
noch minderjährig war, brachte es die Mutter dahin, daß das Parlament 
zu Paris, das über den Beruf der Nechtsverwaltung hinaus auch die 
Entscheidung über Fragen des Staates in Anspruch nahm, sie zur Re- 
gentin erklärte. Auch da im Jahre 1614 ihr Sohn als vierzehnjähriger 
Knabe bestehender Ordnung gemäß für großjährig erklärt wurde, behielt 
sie die Regierung. Es trat unter ihrer Verwaltung eine Unterbrechung 
ein in Allem, was Heinrich begonnen hatte. Die Protestanten fanden 
unter der aus Italien stammenden Frau, welche Erinnerungen an ihre 
Verwandte Katharina weckte, ihre Stellung gefährdet, mit Süllys Rück¬ 
tritt von den Geschäften kam der Staatshaushalt, dem auch eine am 
Hofe wieder einreißende Verschwendung schadete, in Unordnung, und die 
Anwendung der von Heinrich in Bezug auf das Ausland angenommenen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.