veranlagten inneren Kriege.
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Parteien eingenommen, schien den Beruf zu einer Vermittlung zwischen
den entgegengesetzten Richtungen zu enthalten, welche von Philipp II.
und Elisabeth verfolgt worden waren. Da nun das Papstthum seine
Stellung als Vermittler in europäischen Streitigkeiten verloren hatte,
auch das Kaiserthum eine solche nicht mehr in Anspruch nehmen konnte,
hielt er seinen Staat für denjenigen, der in der von Parteiungen zer¬
rissenen europäischen Welt das Schiedsrichteramt zu übernehmen habe.
Den Anfang machte er mit Ausübung eines solchen Schiedsrichteramtes
in dem Streite des Papstes mit dem Herzoge von Ferrara, wo er durch
seine Erklärung dem Papste den Sieg über den Herzog und den Besitz
des Gebietes von Ferrara verschaffte. Hierin fortfahren zu können, be¬
durfte er eines Verhältnisses in Europa, wodurch die Staaten außerhalb
Frankreichs sich in einem Gleichgewichte der Macht befänden, welches
sie zu Anrufung und Annahme französischer Entscheidung nöthigte. Dazu
war eine Schwächung der Macht der beiden habsburgischen Linien nöthig,
wie denn auch bei der Ausführung eine Vergrößerung Frankreichs auf
Kosten Deutschlands und Spaniens in den Bereich des Unternehmens
gezogen worden wäre. Das Eingreifen in den Erbfolgestreit um Jülich-
Cleve-Berg stand schon mit jenem Plane in Verbindung. Ehe aber
weitere Schritte zur Ausführung des Vorhabens, wozu eine große Um¬
wälzung der Staatsverhältnisse erforderlich war, geschehen konnten, ver¬
kürzte das Leben des Königs ein Mord, dem ähnliche Beweggründe,
wie dem an seinem Vorgänger begangenen, zu Grunde lagen. Er hatte
den Beginn des Feldzuges nach Deutschland verschoben, um seine Ge¬
mahlin Maria, die Tochter des Großherzogs Franz von Toscana, die
er nach Scheidung von seiner ersten Gemahlin geheirathet, ihrem Wunsche
gemäß krönen zu lassen. Kurz darauf, während zum Einzuge der in
St. Denps gekrönten Königin Vorbereitungen getroffen wurden, erfolgte
die That durch einen Mann mit Namen Ravaillac.
10. Da Heinrichs und Maria's Sohn Ludwig XIII. (1610—43)
noch minderjährig war, brachte es die Mutter dahin, daß das Parlament
zu Paris, das über den Beruf der Nechtsverwaltung hinaus auch die
Entscheidung über Fragen des Staates in Anspruch nahm, sie zur Re-
gentin erklärte. Auch da im Jahre 1614 ihr Sohn als vierzehnjähriger
Knabe bestehender Ordnung gemäß für großjährig erklärt wurde, behielt
sie die Regierung. Es trat unter ihrer Verwaltung eine Unterbrechung
ein in Allem, was Heinrich begonnen hatte. Die Protestanten fanden
unter der aus Italien stammenden Frau, welche Erinnerungen an ihre
Verwandte Katharina weckte, ihre Stellung gefährdet, mit Süllys Rück¬
tritt von den Geschäften kam der Staatshaushalt, dem auch eine am
Hofe wieder einreißende Verschwendung schadete, in Unordnung, und die
Anwendung der von Heinrich in Bezug auf das Ausland angenommenen