233
, 6. In die fünfziger und sechziger Jahre fallen die Welt-,
sowie die deutschen Industrieausstellungen.
7. Durch den Münzvertrag von 1858 wurde der Münzfuß
geregelt, und die seit jener Zeit vielfach angestrebte Einigung in
Herstellung gleichen Maßes und Gewichtes in Deutschland in
unsern Tagen bewerkstelligt, nachdem eine weitere Einigung
noch zur Zeit des deutschen Bundes auch durch ein deutsches
Handelsgesetz und eine Wechselordnung erzielt worden war.
Seit 1876 rechnet man allgemein nach Marken (Goldwährung.
Wlchttg ist das Reichsbankgesetz und die Gründung eines Han¬
dels-Ober-Appellationsgerichtes zu Leipzig.
8. Die Handelsbeziehungen zum Ausland wurden durch
Handelsverträge befördert, deren wichtigste die mit Frankreich
(18*54), mit England und Italien (1865) sind.
s. Zum Bau einer Eisenbahn über den St. Gotthard hat
Preu en m jüngster Zeit einen Vertrag mit der Schweiz und
mit Italien geschloffen; diese projektirte Bahn wird, nachdem
die Durchstechung der Landenge von Suez 1869 vollendet wor¬
den ist, das Mrttelmeer wieder neu beleben, da hiedurch die Ver¬
bindung mit Indien bedeutend erleichtert wird.
27. Welches sind die wichtigsten^ölkerrechtlichen Vorgänge i. I.
I. I. 1874 gab das deutsche Reich die Initiative zur
Gründung eines allgemeinen Postvereins auf dem Kongreß zu
Bern. Dadurch sind für den Postverkehr alle politischen Gren¬
zen gefallen (nur Frankreich ist nicht beigetreten). Auf dem
wetten Gebiet von 700000 Quadratmeilen mit 300 Millionen
Menschen herrscht ein gleiches Gewicht und eine einheitliche Brief¬
taxe. Aber noch wichtiger ist der Umstand, daß man bei diesem
einmaligen, den internationalen Postverkehr gleichartig regeln¬
den Bestimmungen mcht stehen blieb, sondern'eine fortdauernde
Verbindung m ine Zukunft hinaus im Auge behielt.
_ . ©tne weitere Einigung der europäischen Völker wurde
wenigstens teilweise au dem Kongreß zu Brüssel über die Be¬
handlung von Kriegsgefangenen und Privateigentum erzielt.
3. Zu Wien tagte eine Kommission zur Beratung aemein-
anter Maßregeln zur Abwehr des Umsichgreifens der Cholera.
<st™t„?DJantäU§e-ten m -ln diesen 3 Betreffen die einzelnen
Staaten bis zu einem gewissen Punkt ihrer Sonderrechte, um