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verbündeten deutschen Staaten; zuletzt, am 21. Oktober, kam der Friedensvertrag mit
dem Königreich Sachsen zum Abschluß. Groß waren die Resultate für Preußen und
Deutschland, dessen Neugestaltung ohne Oesterreichs Beteiligung erfolgte. Das durch
die Herzogtümer Schleswig und Holstein, das Königreich Hannover, das Kur¬
fürstentum Hessen, das Herzogthum Nassau, die freie Stadt Frankfurt und einige
von Bayern und Hessen-Darmstadt abgetretene Gebiete vergrößerte und abgerundete Preußen
wurde als Haupt und Führer des mit ihm aus 22 Staaten bestehenden Nord-Deutschen
Bundes in militärischer und politischer Hinsicht die einzige leitende Großmacht Deutschlands.
Das Jahr 1867 brachte nicht allein die Feststellung der Verfassung des Nord-Deutschen
Bundes (f. S. 190 ff.), sondern auch die Erneuerung des deutschen Zoll-Vereins bis zum
4. Juni 1877. Die Führung von ganz Deutschland erlangte Preußen durch den Krieg der
gesammten Nation gegen Frankreich (1870 und 1871) mit der Errichtung des neuen
Deutschen Reiches und der Uebertragung der Würde eines Deutschen Erb-Kaisers
auf König Wilhelm I. (Proklamation von Versailles am 18. Januar 1871).
Lage und Grenzen. Preußen in seiner jetzigen Gestalt bildet einen zusam-
menhängenden Staatskörper, mit mehreren durch andere Länder davon getrennten
Enclaven; es erstreckt sich vom 49" 6' 45" bis 55° 52' 56" nördlicher Breite
und von 3° 31' 50" bis 20° 32' 25" östlicher Länge von Paris. Zwischen
dem 47" und 48° nördlicher Breite und dem 6° und 7° östlicher Länge liegen die
dem Königreiche seit dem Jahre 1859 einverleibten, durch bayerisches, württem-
bergisches und badisches Gebiet von dessen Hanpttheil abgetrennten Fürstentümer
Hohenzollern, welche den Regierungsbezirk Sigmariugeu bilden. Die äußere Grenz-
linie dieses Staatsgebietes beträgt 7380 Km (994^ geographische Meilen), wovon
1620 Km (218 Meilen) auf die Küstenstrecke an der Ostsee und Nordsee kommen.
Die Grenzländer sind im Osten Rußland (1298 Km — 175 Meilen), im
Süden Oesterreich (772 Hin — 104 Meilen), Königreich Sachsen (445 Km
— 60 M.), die sachsen-ernestinischen Länder, Reuß jüngere Linie, beide Schwarz-
bürg, Königreich Bayern (286 Km = 38^ M. mit der Grenzstrecke an Rhein-
bayern) und Großherzogthum Hessen; im Westen Deutsch-Lothringen, Luxem-
burg-Belgien (94 Km — 12-f M.) und die Niederlande (540Km — 72| M.);
im Norden Oldenburg (375 Km — 50^ M.), Bremen, Hamburg, Dänemark
(70 Km — 9^ M.), Lübeck, Mecklenburg -Schwerin (538 Km = 72£ M.),
Mecklenburg-Strelitz (257 Km = 34^ M.). Die meist einförmige Küstenlinie der
Ostsee hat nur die eine ansehnliche Bucht von Danzig, zeigt aber die Eigentüm¬
lichkeit von Süßwasser-Seen-Bildungen in dem Kurischen, dem Frischen und dem
Stettiner Hass (zusammen 4019 [DKm = 73 DM.). Dem westlichen Theil
der Ostsee gehören die drei Inseln Rügen, Fehmarn und Alsen an. Die Küsten-
linie an der Nordsee, durch hamburgisches und oldenburger Gebiet durchbrochen,
von welchem letzteren am Jade-Meerbusen Preußen 1854 für die Anlegung eines
Kriegshafens ein Territorium von 340 Hectareu (1228 Morgen, mit 1600 E.) kaufte
(seit 1869 Wilhelmshaven), endet am Meerbusen Dollart, welcher Deutschland
von den Niederlanden trennt. Auf dieser Westseite gehören Preußen 26 Inseln an.
Der Bodensorm nach gehört der östliche Theil, mit Ausschluß des Sudeten-
zuges, dem norddeutschen Tieslande an, wogegen der westliche vorwiegend gebirgig
ist; in diesem liegen die Gruppen des fächsifch-thüringischen Hügellandes, des
Wesergebirges, des Berglandes zwischen Werra und Rhein uud des Rheinischen
Schiefergebirges. Der südliche Theil wird von der schwäbischen Alb durchzogen.
— Bon den Hauptstromgebieten ist keines für Preußen ausgeschlossen.