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§ 63. Zeitbestimmung. 143 
wenig zu groß genommen hatte. Und zwar stellte sich damals, 1582, 
heraus, daß man 10 Tage hinter der richtigen Zeitrechnung zurück- 
geblieben war. Daher ließ Papst Gregor XIII. den Kalender refor- 
mieren, indem nach dem 4. sogleich der 15. Oktober gezählt und ferner 
bestimmt wurde, daß alle hundert Jahre ein Schalttag ausfallen sollte 
(zuletzt 1900). 
Alle Länder nahmen den Gregorianischen Kalender an, nur die- 
jenigen der griechisch-orthodoxen Kirche blieben aus Abneigung gegen die 
römische Kirche bei der alten Zeitrechnung, also vor allen Nußland, 
das auch heute noch den Julianischen Kalender oder den Kalender a. St. 
( = alten Stiles) beibehalten hat. 
In 24 Stunden dreht sich die Erde einmal um ihre Achse. Ein 
Ort auf dem Äquator legt also in dieser Zeit einen Weg von 40000 km 
oder 5400 Meilen, d. h. in einer Stunde 225 Meilen, in vier Minuten 
15 Meilen oder einen Grad zurück. Da nun ein jeder Ort auf der 
Erde Mittag hat, wenn die Sonne durch seinen Meridian geht, so hat 
ein Ort, der um 1° westlicher gelegen ist, auch um vier Minuten später 
Mittag. Bei Reisen nach W. oder O. mußte man mithin beständig 
andere Tageszeiten antreffen. Für Deutschland ist diesem Übelstand 
durch die am 1. April 1893 eingeführte Mitteleuropäische Zeit 
(M.E.Z.) abgeholfen worden, indem man als Einheitszeit die Zeit des 
15° v. Gr., der über Stargard-Görlitz geht, angenommen hat. Die 
M.E.Z. ist außer dem Deutschen Reiche noch von Österreich, Italien, 
Dänemark, Schweden-Norwegen, der Schweiz, Bosnien, Serbien und 
der w. Türkei angenommen worden, während England, Belgien und 
die Niederlande nach W.E.Z., Bulgarien, Rumänien und die ö. Türkei 
nach 0. E. Z. rechnen. Frankreich, Rußland, Spanien-Portugal und 
Griechenland haben einheitlich nach der Hauptstadt bestimmte Landeszeiten. 
Beträgt der Zeitunterschied bei 1° 4 Min., so beträgt er für zwei 
Orte, die 180 Längengrade entfernt sind, 12 Stunden, d.h. wenn wir 
12 Uhr Mittag haben, so haben unsere Antipoden (welche?) 12 Uhr 
Mitternacht. Ein Schiff, das von O. nach W. die Erde umsegelt, würde 
mithin bei Fortführung der heimischen Zeitrechnung mit jedem Grade, 
den es westwärts fährt, eine Zeitdifferenz von vier Minuten konstatieren. 
Diese Differenz würde nach 180° einen halben Tag betragen und, wenn 
das Schiff in den heimischen Hafen wieder einliefe, so würde man fest- 
stellen können, daß man einen ganzen Tag in der Zeitrechnung voraufsei. 
Daher ändert jedes Schiff an einer bestimmten Linie, die man längs dem 
180» v. Gr. durch den Stillen Ozean zieht, das Datum (Datumgrenze).
	        
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