Einleitung. 167
mctnben and) machten sich ©täbte aus ber alten Römerzeit wieber gcttenb,
errangen Freiheiten unb bilbeten allmählich einen brüten Stand. Die Kontge
unb Fürsten, welche bei ben Städten Hilfe fanben gegen ben Ubermut ihrer
Vasallen würben fast überall Beschützer ber bürgerlichen Freiheiten. Dadurch
warb gegen bas Enbe bes 15. Jahrhunberts bas Lehnswesen m setnen
Grunbsesten erschüttert. Zum weiteren Verfall desselben trug wesentlich bte ^
neue Kriegsführung bei. welche gegen Enbe bes Mittelalters burch Ge-- ^
brauch ber Schußwaffen aufkam (S. 152). Schon feit bem 13. Jahrhunbcrt
hatte man in einzelnen Fällen ben Krieg nicht mit Lehnsleuten, fonbern mit
gemieteten Truppen geführt, wie bies namentlich von ben englischen Köni-
gen in Frankreich geschehen war. Auch brängten bie Siege, welche bte
Schweizer-Bauern über bie österreichischen unb burgunbischen Ritter erfochten,
unb ber Schrecken, welchen bie Fußtruppen ber Türken, bie Janitfcharen. ver¬
breiteten, bie Überzeugung auf, baß man im Kriege Fußtruppen haben
müsse. Zu Fuß mochten jeboch bie Abeligen, zumal sie ber Anwenbung bes
Pulvers abholb waren, nicht fechten, unb fo gaben sie bie Waffen an bie
Mietstruppen ab unb blieben höchstens Anführer ber letzteren. ^
Allein mit bcm Verfall bes Lehnswesens, welches sich auf ©eburtsrechte
grünbete, erhielten bie Staaten Europas nicht fogleich eine Verfassung, welche
bie allgemeine Freiheit gesichert, b. h. jeglichem Schutz gegen bie Willkür
anberer verliehen hätte. Das, was bie oberen Menschenklassen verloren,
kam mithin nicht sogleich ben unteren zu gute, vielmehr erhielten bie Könige
unb Fürsten, welche früher bcn Vasallen gegenüber fchr schwach gewesen
waren, fast in allen Länbern unumschränkte Gewalt. Diejer Durchgang . . ..
bunt) ben Absolutismus war notwendig, um auch ben unteren geknechtet
ten Mensckenklassen bie Wohlthat ber Freiheit und staatsbürgerlichen Gleich-
heit zu verschaffen. Denn vor ber Majestät ber Throne würben bte Men¬
schen gleich, unb ben unumschränkten Fürsten konnte es nicht bienen, baß
ein Teil ber Menschen einen unendlichen Vorteil vor bem anberen Teile hatte.
Übrigens geschah ber Übergang von ber Fcubalherrschast zur M o-
n a r ch i e aus verschiebene Art: in einigen Länbern, wie in Englanb unb Spa¬
nien, wußte ber Fürst bie Gewalt seiner Vasallen in ber Weise zu brechen,
baß die einzelnen ihre Sclbstänbigkcit verloren unb sie nur in ihrer Gesamt¬
heit noch eine bebeutenbe Macht im Staate blieben, in anberen, wie in Frank¬
reich, vereinigte ber König atif mehr friebltche Weife bie Herrschaft seiner
Basallen mit feiner eigenen; in noch anberen, wie in Deutschlanb unb Italien,
gelang es ben Vasallen, sich vom Lehnsverhältnis frei zu machen unb ba-
burch felbstänbige Monarchen zu werben.
Unb enblich zeigt sich auch in ber Stellung ber Staaten zu em-
anber ein auffallenber Unterschieb. Im Mittelalter stauben bte Staaten
ber christlich germanischen Welt fast vereinzelt neben einander. Keiner be-
kümmerte sich sehr um bas Leben unb Treiben seiner Nachbarn; nur ber
Papst hatte in allen Länbern feine Legaten unb vermittelte, was etwa zu ver-
mittein war. Als aber zur Zeit ber Reformation bie Gewalt bes Papstes
über ganze Länber unb Völker zu Gmnbe ging unb ber Verkehr unter ben
Völkern viel reger würbe, fo konnte bie Kirche biefe Verbinbung nicht mehr
besorgen. Ebensowenig war bas sinkenbe Deutsche Kaisertum im staube, eine
schiebsrichterliche Gewalt unter ben christlichen Völkern Europas auszuüben.
Dafür kommt ber Gebanke zur Herrfchaft, baß bie christlichen Völker Euro-