Full text: Deutsche Schulgeographie

Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 
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weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu 
kam, daß mehr und mehr der Gebrauch von Söldnern aufkam; Lands- 
knechte, die man für Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlässigere 
Hilfe, als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden 
ließen, für sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des 
Heerwesens heran; die gewappneten Reiterheere traten zurück, die zu Fuß 
kämpfenden Landsknechte bildeten den Kern der Heere. 
§ 7*2. Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwölften 
und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen 
hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Znigtum?. 
Die langen, oft wiederholten Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser 
und Fürsten hatten damit geendet, daß das Kaisertum unterlag. Es war 
in seiner Macht wesentlich geschwächt; die Herrlichkeit Ottos des Großen, 
Konrads II., Friedrich Barbarossas war für die späteren Kaiser unerreich- 
bar. Die deutschen Herzöge, Grafen und Bischöfe fühlten sich, obwohl 
durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, 
mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie führten ihre Reisigen lieber 
für ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Königs; sie ordneten 
sich ungern dem königlichen Gericht unter; sie suchten, die königlichen 
Befugnisse zu schmälern, und beanspruchten es, in den Angelegenheiten 
des Reichs gehört zu werden und auf den Reichstagen darüber zu 
beraten. Die Einkünfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. 
Einst hatten sie über ausgedehnte Krongüter geboten; jetzt waren diese 
bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in 
Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr aus das Reichsgut 
zählen, sondern mußte ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, 
entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich 
ein Wahlreich geworden. Auch früher hatte der König gewählt werden 
müssen, aber man hatte sich doch meist für den Sohn oder nächsten Ver- 
wandten des Königs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und 
die Kurfürsten wählten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu 
Königen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. 
Die Herabminderung der königlichen Macht aber hatte eine Ver- 
kümmerung der inneren Einheit und der äußeren Macht des deutschen 
Volkes zur Folge. Die Zersplitterung Deutschlands nahm von nun 8*ttes 
an fortwährend zu. Die Gebiete der großen Vasallen wurden immer mehr 
zu wirklichen Staaten; Fehden und Kriege zwischen den Reichsständen 
wurden immer häufiger, und es fehlte der Richter, der schlichtend und $bSebnr 
strafend hätte einschreiten können. Auch die äußere Macht des Reiches
	        
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