Full text: Landeskunde der Provinz Hannover und des Herzogtums Braunschweig (Niedersachsen) (Erg.)

56 
VII. Staatliche Einrichtungen. 
mit einem Einkommen über 900 M erreichten 1912 folgende Durchschnitts¬ 
einkommen: 
Kgr. 
Preußen 
Hannover 
Hildes¬ 
heim 
Lüneburg 
Stabe 
Osna¬ 
brück 
Aurich 
überhaupt 
2207 
2212 
2077 
1866 
1780 
1944 
2226 
in den Städten 
2413 
2358 
2350 
2123 
1929 
2252 
2467 
in den Landgemeinden und 
Gutsbezirken üb. 2000 E. 
1804 
1636 
1920 
1661 
1743 
1711 
1941 
in den übrigen 
1855 
1738 
1780 
1691 
1666 
1630 
1999 
Hierbei fällt die günstige Stellung Ostfrieslands auf, das den Durchschnitt des 
Staates in allen Punkten nicht unerheblich übertrifft. In fast allen übrigen bleibt 
Hannover unter jenem Durchschnitte, erfreut sich also nur einer bescheidenen Wohl- 
habenheit. — Braunschweig gilt mit Recht für eins der wohlhabendsten Länder des 
Reiches. 
VII. Staatliche Einrichtungen. 
A. Hannover. 
a) Das staatliche Leben im Königreiche Hannover wurde nach der unter dem 
Könige Ernst August 1840 gegebenen Staatsverfassung geregelt, bis 1867 die (im 
Jahre 1850 vom Könige Friedrich Wilhelm IV. verliehene) preußische Verfassung 
an deren Stelle trat. Seit 1867 gilt außerdem für Preußen die Verfassung des 
Norddeutschen Bundes, die 1871 zu der des Deutschen Reiches erweitert 
worden ist. 
In das Herrenhaus entsendet Hannover 16, darunter 10 - zum Teil vom König - 
berufene und 6 erbberechtigte Mitglieder, in das Abgeordnetenhaus alle 5 Jahre 36 
von Wahlmännern, also durch indirekte Klassenwahl gewählte Abgeordnete, in den 
Deutschen Reichstag endlich 19 nach dem allgemeinen, direkten Wahlrechte für 
5 Jahre gewählte Abgeordnete aus 19 Wahlkreisen, die beim Erlasse des Wahlrechts 
auf je 100000 Seelen abgegrenzt waren. 
b) An der Spitze der Verwaltung steht der vom König ernannte Oberprä- 
sident, der in der Stadt Hannover seinen Sitz hat. Unter ihm die 6 Regierungs- 
Präsidenten mit den Regierungen, welche die Regierungsbezirke leiten. — Hannover, 
Osnabrück, Harburg, Hildesheim, Linden, Göttingen, Lüneburg, Celle und Emden 
bilden Stadtkreise; 69 Landkreise (s. S. 59 ff.) unter Landräten. - Bezirks- 
ausschüsse, Kreisausschüsse. 
c) Mancherlei innere Angelegenheiten sind nicht den königlichen Behörden, sondern 
der Provinz zur Selbstverwaltung überlassen,' dazu gehören der Ausbau und die Cr- 
Haltung der Landes-Ehausseen, die Leitung der Landes-Bibliotheken, Verwaltung der 
Provinzialforsten und vieler gemeinnützigen Lehr- und Armenanstalten, Irrenanstal- 
ten usw. Zur Bestreitung der hierfür erforderlichen Ausgaben empfängt die Provinz 
jährlich 4.7 Mill. M aus der Staatskasse und erhob 1912/13 eine Provinzialsteuer von 
4,36 Mill. M. Etat 12,48 Mill. M. Über ihre Verwendung bestimmt der Provinzial- 
Landtag, der aus 113 Mitgliedern besteht? er wählt zu seiner Vertretung den Provinzial- 
ausschuß mit 14 Mitgliedern und das Landesdirektorium, das die Geschäfte führt. 
Als eine eigenartige Einrichtung besteht in Hannover die Klosterkammer, die 
ein bedeutendes Vermögen, namentlich an Gütern und Forsten, besitzt. Die „Kloster- 
Kasse" wurde 1650 aus den Einkünften einiger eingezogenen katholischen Klöster und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.