fullscreen: [Theil 3, [Schülerband]] (Theil 3, [Schülerband])

Von dem Herzogthume Meiland. 187 
ꝛ. Religion. 
Die einzige katholische Religion ist hier unvermi ˖ 
—— 
Jrrlehre in einige nahe Thaͤler und Gevirge, als 
in die schweizerischen und graubundnerischen, bey der 
Glaubensspltung einigen Eingang gefunden hatte, 
so wurde fie doch durch die Wachsamkeit der geist⸗ 
lichen Hirten und der Regierung, von weicher ehe⸗ 
mals sogar das Inquisitionsgericht hier angenom⸗ 
men, seit etlichen Jahren aber wieder abgeschaf⸗ 
fet worden ist, bestaͤndig von diesem Herzogthume 
hindangehalten. Die geistliche Gerichtsbarkeit ist 
darinn unter dem Erzbischofe von Meiland, und 
vier anderen Bischofen, benanntlich dem zu Pa—⸗ 
via, zu Cremona, zu Lodi, und zu Como verr 
theilet. 
d. Sprache. 
Die italienische ist allgemein die Landessprache, die 
aber freylich wohl von den Wohlerzogenen hier fei⸗ 
ner geredet wird, als von dem Pbbel, der eine 
eigene verdorbene Mundart angenommen hat. 
e. Gewaͤsser. 
Gleichwie die ganze Lombardey, so ist dieses Her ⸗ 
zogthum an Wasser ganz besonders reich; welches 
gar nicht zu bewundern ist, nachdem es auf der gan⸗ 
zen weßtlichen und nordlichen Seite mit Gebirgen 
umgeben ist, aus welchen haͤufige Flüsse und, Baͤ⸗ 
che hervorquillen, die nicht nur das Land auf allen 
Seiten durchstrohmen, sondern auch einige sehr be⸗ 
traͤchtliche Seen gestalten. Von diesen letzteren sind 
besonders merkwuürdig: 1.) Der grosse See (Lago 
Maggiore, Lacus Verhanus), welcher sich 10 
deut⸗
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.