fullscreen: Mit einem Stahlstich (Bd. 4)

220 Vierzehntes Hauptstück. 
vielleicht der Sohn eines getauften Juden, vielleicht auch 
ein natürlicher Abkömmling Eduards IV. mit täuschender 
Kunst und unter dem Beistände der verwittweten Herzogin 
Margaretha von Burgund, sowie König Jakobs IV. von 
Schottland, Richard, den zweiten Sohn Eduards I V. nach¬ 
ahmte, wurde er durch die Zusage der Begnadigung stch 
auszuliefern vermocht, später aber, 1499, weil er die Flucht 
versuchte, in Tyburn gehängt. Um dem zerrütteten Lande 
wieder aufzuhelfen, ordnete der König Manches an, was 
den Handwerkern und Kausteuten zum Vorthcile gereichte. 
Noch kräftiger übrigens arbeitete er darauf hin, um den 
während der Partheikämpfe unbotmäßig gewordnen Adel 
zu schwächen. Daher ein Gesetz, welches die Zertheilung 
und Veräußerung der zuvor unantastbar geschloßnen Adels¬ 
güter erlaubte, und gerade damals sehr häufig in Anwen¬ 
dung kam, weil viele Familien durch den Krieg verarmt 
waren, und folglich, um nur schnell wieder zu Mitteln zu 
gelangen, einen Theit ihrer Güter verkauften. Nicht we¬ 
nige Adelsgüter wurden in Folge hievon durch bürgerliche 
Käufer erstanden und sorgfältiger als vorher bebaut. Die 
Burgen der größer» Barone hatten, besonders solange 
der Krieg dauerte, ebcnsovielen Heerlagern geglichen; denn 
ausser der Vasallenschaft floß hier eine Menge von Leu¬ 
ten aller Art zusammen, die als Klienten des Bnrg- 
besttzers galten. Eben deßhalb bestand der König mit 
unnachsichtlicher Strenge auf seinem Verbot, solche Retai- 
ners zu halten. „Sind diese da sammt und sonders 
eure Bedienten?" fragte er im Tone der Verwunderung 
den Grafen von Oxford, der zwei Reihen von Pächtern 
und Handwerkern in Livreien gekleidet aufmarschieren ließ. 
„So reich bin ich nicht," antwortete der Graf, „es sind 
nur meine Klienten." „Milord," entgegnete der König, 
„ich sage euch Dank für eure treffliche Bewirthung; die 
Gesetze aber darf Keiner ungestraft vor meinen Augen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.