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Hier sind in erster Linie die Eisenbahnlinien von Bedeutung. Der
Handel ist vorwiegend Binnenhandel; als Transithandel blüht der
Buchhandel (nächst Leipzig und Berlin der bedeutendste in Deutsch¬
land), der Holzhandel und der Handel mit Obst, Leder, Droguen,
Getreide und Bijouteriewaren. — Post- und Telegraphenwesen haben
in Württemberg eine besondere Landesverwaltung.
3. Staatliche Einteilung und Ortskunde. Württemberg ist eine
konstitutionelle Monarchie, erblich nach salischem Gesetz. Die Landesver-
t r e tu n g besteht aus der K a m m e r d e r S t a n d e s h e r r e n , welcher die könig-
lichen Prinzen, die Häupter der standesherrlichen, fürstlichen und gräflichen Häufcr,
sowie die vom König ernannten Mitglieder angehören, und aus der Kammer
der Abgeordneten, welche die'Vertreter des ritterschaftlichen Adels, der
Kirche, der Universität und der durch allgemeines Stimmrecht gewählten Abge-
ordneten der Oberämter und der Städte Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg,
Ellwangen, Ulm, Heilbronn und Reutlingen bilden. — Eingeteilt ist der Staat
in 4 Kreise: Donaukreis, Schwarzwaldkreis, Neckarkreis und Jagstkreis. Doch
decken sich diese Bezirke nicht mit den vorhin genannten vier natürlichen Bodeu-
gebieten Württembergs.
Ortskuude, a) Bodenseegebiet: S. 43. b) Schwäbische
Hochebene: S. 49. c) Juragebiet: S, 53. ä) Fränlisches
Stusenland: S. 73. 6) Schwäbisches Stnsenland: S. 75 fg.
4. Geschichtliches. In Schwaben walteten seit den Zeiten Kaiser
Konrads I. Herzöge. Mit dem Untergange der Hohenstaufen zerfiel das Herzog-
tum Schwaben in viele kleine Gebiete, aus welchem Württemberg immer
mehr emporwuchs. Die Grafen von Württemberg treten urkund-
lich bereits Ende des 11. Jahrhunderts als Grafen von Beutelsbach auf
und nannten sich seit der Mitte des 13. Jahrhunderts nach ihrer Stammburg
Wirtineberg. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts erscheint Stuttgart als
Hauptstadt des Herrscherhauses. Durch Energie, Klugheit und Sparsamkeit
wußten die Württemberger Grafen ihren Besitz zu mehren. Aus Uhlands
Dichtungen ist Eberhardt II., der Gr ein er, „der alte Rauschebart"
(1344—92 bekanntdurch seine Kämpfe gegen die Ritterbündnisse und die
Reichsstädte. Graf Eberhard im Bart erwarb 1495 auf dem Reichstage
zu Worms die Herzogswürde. Seine Nachfolger führten die Reformation
in Württemberg ein. Durch den Anschluß an Napoleon erlangte^'Württemberg
wesentliche Vergrößerungen und wurde 1803 zum Kurfürstentum, 1806 zum
Königreich erhoben. — Von den Städten des Schwabenlandes ist besonders
das feste Ulm oft umkämpft worden.
III. Großherzogtum Baden.
(15 000 qkm, 1875000 E., 124 auf 1 qkm.)
1. Das ^and. Baden liegt lang hingestreckt, ein Knie bildend,
im obern Rheingebiet und reicht vom Bodensee und der burgundischen
Pforte nordwärts bis über den Neckar, und mit der fränkischen Platte
bis zum untern Main. Im N. grenzt Baden an die bayrische Provinz
Unterfranken und an das Großherzogtum Hessen, im O. an Württem-
berg und Hoheuzollern, im S. an die Schweiz, im W. an das Elsaß
und die bayrische Rheinpfalz. Tie Westgrenze bildet der Rhein durch-
weg, die Südgreuze zum weitaus größten Teil. Nur bei Basel und
") Graf Eberhard der Rauschebart (Balladencyklus). 1. Der ifberfall im
^vildbad. — 2. Die drei Könige zu Heimsen. — 3. Tie Schlacht bei Reutlingen.
— 4. Die Döffinger Schlacht.