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bewilligte der Kaiser Friedrich IHte den Legaten des
Pabfts Nikolaus Vten zu Aschaffenburg (im Mainzi¬
schen) 1448 den i9ten März, ungeachtet der Wider¬
sprüche der deutschen Stände, neue, dem römischen
Stuhle sehr günstige, Coucordata, welche unter
dem Name der Concordate deutscher Nation berühmt,
und bis den heutigen Tag bey dieser Nation vor¬
handen geblieben sind. Mit den Abgaben, den
Vergebungen der Erzbißthümer blieb auch alles beym
Alten; die Vergebung andrer Pfründen aber wurde
dem Pabst in abwechselnden Monaten als im Jäner,
März, May u. s. w. überlassen, wenige Stifter und
Länder ausgenommen, wer man die Einführung dieses
Rechts niemals zugegeben, oder dasselbe durch nach-
herige Jndulte, oder durch das natürliche und ur¬
sprüngliche Recht des Stifters, ( wie dieß vorzüglich
in Baiern unverletzt blieb) oder durch Verjährung
erlangt hat. Ueber die Herstellung gereinigter Religl-
ousbegriffe, und über die Verbesserung der Sitten
wurde bey allen diesen Verhandlungen wohl vieles ge¬
redet, aber wenig beschlossen, und noch weniger aus¬
geführt. Da nur Adeliche zu Bischöfe gewählt wer¬
de« konnten, und mithin diese Bischöfe das Recht zu
chren hohen Beförderungen mit auf die Welt brach¬
ten, und nicht nöthig hatten, durch Gelehrsamkeit
und Verdienste über den Werth gemeiner Seelen sich
empor zu heben: so waren manche allenfalls noch dar¬
inn eifrig, daß sie mit dem Fürsten des Landes, wo¬
hin sich ihr Kirchensprengel erstreckte, um zeitliche
Vorzüge und Vortheile stritten; die Sorge aber, über
die Heerden der Gläubigen zu wachen, überließen
sie gewöhnlich den mindern Geistlichen, und besonders
den Klostergeistlichen, wo dann nicht selten mehr
auf äußerlichen Prunk, und willkührliche Andacht,
als auf das Wesentliche der Religion, und auf die
Verbesserung des Lebens gesehen wurde. Man bil¬
dete sich ein, schon dadurch, daß man geheilig¬
ten Ceremonien beywohnte, und äußerliche Ueblich-
keiten in Religionssachen mitmachte, alles, waS
die