2. Kapitel. Friedrich Wilhelm's II. Regierung.
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und 1792 die erste Chaussee zwischen Berlin und Potsdam
gebaut. Auch an der Herstellung von Kunstdenkmälern fehlte
es nicht, wie z. B. das Brandenburger Thor zu Berlin zeigt.
Kirchen- und Schulwesen. Eine arge Freigeisterei,
Unglaube und Aberglaube war damals eingerissen, besonders
hervorgerufen durch die damalige französische Literatur und die
Gunst, die Friedrich d. Gr. derselben hatte angedeihen lassen.
Deshalb ließ der König durch seinen Minister Wöllner „das
Religions-Edict" (1788) bekannt machen, welches Geist¬
lichen und Lehrern jede Abweichung von der Kirchenlehre bei
Strafe der Absetzung verbot, und durch eine Censur - Verord-
nung das Erscheinen irreligiöser Bücher verhindern. Zur
besseren Verwaltung des Unterrichtswesens wurde eine beson-
dere Behörde, „das Ober-Schulcollegium" (1787) ein¬
gesetzt, Seminare zur Ausbildung von Lehrern und Volksschulen,
die Thierarznei-Schule (1790) und die medicinisch - chirurgische
Pepiniere zu Berlin (1796) gegründet.
Achter Abschnitt.
König Friedrich Wilhelm III. (1797—1840).
Erstes Kapitel.
Der Krieg gegen Frankreich in den Jahren 1806 und 1807,
§. 42.
Die Neutralität Preußens. Friedrich Wilhelm III.
hatte mit den redlichsten Absichten für das Wohl seines Volkes,
.erst 27 Jahre alt, den Thron bestiegen. Indem er dasselbe
ängstlich erwog, meinte er es am besten dadurch zu fördern,
wenn er sich von den Kriegswirren, die damals durch die fran-
zöfische Revolution über Europa hereingebrochen waren, fern
hielte und seinem Lande die Segnungen des Friedens bewahrte.
Er behielt deshalb die friedliche Stellung, die sein Vater seit
dem Baseler Frieden Frankreich gegenüber eingenommen hatte,
bei und wies alle Anträge der europäischen Mächte zurück, sich
den Koalitionen zum Kriege gegen Frankreich anzuschließen, die
sich in der Folge bildeten. Diese Neutralität hat nicht zum
Wenigsten dazu beigetragen, daß das übermüthige Frankreich
aus jenen Kämpfen siegreich hervorging und daß endlich Preußen
demselben fast allein gegenüber stand, als es die eigenen In-
teressen bedroht sah. Nach dem Reichs-Depntations-Hauptschluß