Full text: Das Deutsche Reich (Teil 4)

Deutschland als Staatengebilde. 
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Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens besteht Rechtseinheit. 
Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich geordnet. Einheitliche 
Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den Handel. Auch Maß-, 
Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung erfahren. Dazu kommt 
die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das Deutsche Reich weit 
über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat^). 
Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Die Grenzen der Glied- 
staaten sind nicht mehr, wie ehedem, zugleich Schranken des wirtschaftlichen Lebens. 
Insbesondere ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur 
Bayern und Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen. 
Einheitlichkeit herrscht endlich im Reiche in bezug auf das Heerwesen 
und die Marine. 
Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme 
der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. 
Auch Elsaß-Lothriugen hat eine konstitutionelle Verfassung. An der Spitze 
der Landesregierung steht im Reichsland ein kaiserlicher Statthalter. 
Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen 
und einigen Steuern erfließenden gemeinschaftlichen Einnahmen und, soweit diese 
nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer 
Bevölkerung (sog. Matrikularbeiträge)^). 
J) Auf Grund des Juvalidenverficheruugsgesetzes wurden in dem einen Jahre 1910 im 
Reiche an Renten 169 Millionen Mark ausbezahlt. 
2) Zölle sind Abgaben, die für Waren beim Überschreiten einer bestimmten Zollgrenze 
erhoben werden. Die deutschen Reichsgrenzen einschließlich Luxemburgs sind Zollgrenzen. 
Deutscher Zollverein seit 1. Januar 1831. 
3) Die wichtigsteu Einnahmen und Ausgaben des Deutschen Reiches 
i. I. 1912/13. 
Einnahmen Mill. M. 
Zölle 669 
Tabaksteuer 12 
Zigarettensteuer 30 
Zuckersteuer 143 
Salzsteuer 58 
Branntweinsteuer 195 
122 
..... 11 
18 
17 
Ausgaben Mill. M. 
Brausteuer 
Schaumweiusteuer , 
Zündwarensteuer 
Wechselstempelsteuer 
Reichsstempelabgaben 
Erbschaftssteuer 
Post- und Telegrapheuverwaltuug . 
Reichseisenbahnverwaltung . . . . 
Matrikularbeiträge der Einzelstaaten 
13 
791 
141 
52*) 
Verwaltung des Reichsheeres . . 
Verwaltung der Reichsmarine . . 
Reichsschuld 
Pensionsfonds 
Auswärtiges Amt 
Reichsamt des Innern 
Post- und Telegraphenverwaltung 
Eisenbahnverwaltung 
181 
234 
143 
19 
93 
667 
103 
Gesamtsumme aller Einnahmen 
„ „ Ausgaben .... 2 886 
Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen Steuern 
(1912) in: 
Deutschland Großbritanien Frankreich 
62,75 M. 106,7 M. 96,09 M. 
Das deutsche Volk verausgabt für alkoholische Getränke jährlich 2500-3000 Mill. M., d. i. 
das Dreifache des Aufwandes für Landheer und Marine im Jahre 1912/13. 
*) Die Matrikularbeiträge der einzelnen Bundesstaaten betragen eigentlich für 1912/13 247Mill. 
Mark'; es sind aber von dieser Summe die den einzelnen Bundesstaaten aus der Branntwein- 
steuer mit 195 Mill. Mark zufließenden Überweisungen abgesetzt.
	        
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