2. Kamerun.
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gibt keinen Sklavenhandel bei ihnen, sondern nur eine milde, unserer früheren Hörig-
keit ähnliche Haussklaverei. Schmiedekunst, Töpferei und Herstellung von Flecht-
arbeiten stehen bei ihnen auf hoher Stufe. Das Binnenland wird von überaus zahl-
reichen, verschiedenartigen Stämmen bewohnt, die aber auch alle Sudänneger sind.
Bei allen Handelsplätzen des ganzen Landes finden sich Niederlassungen von Haussa,
die neben Ackerbau und Viehzucht Gewerbe und lebhaften Handel treiben.
Faktoreien^ gibt es zahlreich an der Küste. Sitz des deutschen Landes-
Hauptmanns ist das saubere und verhältnismäßig gesunde Städtchen Lome (4),
der Ausgangspunkt der Küstenbahn nach dem größten Marktort des Küstengebietes,
Anecho. Am Gebirgssuße in der Ebene liegen die Stationen Palime, ein auf-
blühender Handelsplatz, nicht weit davon Mifah öhe und nordöstlich Atakpame
(Bild 75), letzteres in einem Gebiete aussichtsreicher Baumwollpflanzungen. Auf
der Plateaufläche ist Kete-Kratschi am Wolta, der hier schiffbar wird, der Volk-
reichste Ort (25) und der bedeutendste Handelsplatz der ganzen Kolonie.
2. Kamerun.
Über 750000 qkm, an 3 Mill. (£., 1910 1300 ansässige Weiße. 4 E. auf 1 qkra.
Fast l^mal so groß wie das Deutsche Reich.
a) Lage und Ausdehnung. Von der nur 320 km langen Küste am 8 82.
Busen von Biafra erstreckt sich die Kolonie, an Breite allmählich wachsend
und in das Gebiet des Bihtne sowie der nordwestlichen Kongozuflüsse über-
greifend, mit einem schmalen Streifen bis an den Logone, den untern Echan
und den Tsad-See. Der kürzeste Landweg nach dem Tsad-See, diesem Mittel-
Punkt des Sudan, führt durch Kamerun. Die Grenze gegen Britisch-Nigeria
wird durch die Linie Rio del Rey-Mündung—Jola (am Venne)—Südufer
des Tsad-Sees bezeichnet. Durch das Marokko-Kougo-Abkommen mit
Frankreich vom 4. November 1911 erhielt der frühere deutsche Besitz im 3 und
0 von Kamerun einen Zuwachs von zusammen etwa 350000 qkm (Größe
Preußens). Die Südgrenze verläuft nunmehr nördlich des GabQubusens in
gerader Richtung bis Weffo am Sanga, die Ostgrenze auf dem linken Sanga-
Ufer geradlinig nach N bis zu dem Logone und dessen Mündung in den Schari.
Durch zwei Landstreifen, die sich bis zum Kongo und Ubangi erstrecken, hat
Deutschland Zugang zu diesen Strömen erhalten, und der Besitz von zwei je
6 bis 12 km langen Uferstrecken gestattet ihm, hier alle zur Schiffahrt erforder-
lichen Einrichtungen anzulegen2. Infolge der neuen Grenzregelung wird die
Küstenstrecke Kamerüns durch das kleine spanische Mnni-Gebiet unterbrochen.
b) Landschaftsbild (Fig. 76).
1. Die Küste. Sie bildet in ihrer ganzen Ausdehnung eine Schwemmland-
küste mit flachem Gestade. In ihrem südlichen Teile ist sie wenig zu-
gänglich; denn die Sinkstoffe der hier mündenden Flüsse werden durch den
1 Das find von europäischen Handelshäusern angelegte Warenhäuser zum Aufkaufe der
Landeserzeugnisse und zum Verkauf von Industriewaren.
2 Dagegen hat Deutschland das kleine Dreieck des „Entenschnabels" zwischen Logone
und Schar: an Frankreich abgetreten.