Full text: Allgemeine Wirtschaftsgeographie in kurzgefaßter Darstellung und Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft (7)

Dee 118 D ν 
zwischen den einzelnen sewerben abteilten, dem einen dieses, dem 
andern jenes zuwiesen, ohne je, wie die fortwährenden Klagen 
beweisen, eine Partei ganz zufrieden zu stellen. 
kine andere attung von Derordnungen verbot, daß ein Meister 
irgend eines handwerks mit Derkzeugen und Hpparaten Mißbrauch 
treibe, welche für andere handwerke gehörten. 
Den Schmieden war bei Strafe von 50 fl verboten die Derk- 
zeuge der haftenmacher andern als hiesigen Meistern dieses hand- 
werks zu machen; diese letzteren durften auch dieselben nicht ver— 
kaufen oder weggeben und wenn einer das handwerk aufgeben 
wollte, mußte er die Derkzeuge um hilliges an das handwerk abgeben. 
Ebenso durften die Rotschmiede keine Derkzeuge machen oder 
ausbessern, die ihnen nicht von hiesigen Meistern für sich selhst hestellt 
oder übergehen waren. Dieses sebot war so streng, daß im käalle, 
wo der Huftraggeber dem Derkzeugmacher nicht persönlich bekannt 
war, ersterer ein Zeugnis des Rats mitbhringen mußte. 
SFo war auch den hammermeistern zu fauf, Doos und Stein 
verboten, die Derkzeuge der Messingschlager und Drahtzicher, als 
„fmbos, hammer, Scheere, hebzange, hülse, Brechzeug, Prollring, 
Englein u. dergl.“ ohne krlaubnis des Rats zu verkaufen, damit 
nicht dadurch das handwerk hier geschädigt und beeinträchtigt werde. 
Die allgemeine öleichheit und die Hnwendung der öesetze für 
die Meister eines handwerks beschränkte sich aber nicht bloß auf 
slürnberg sondern verband mit den hiesigen auch die Meister 
auswãrtiger Städte. Trat eine verschiedenartige Inwendung der 
allgemeinen handwerksgesetze da oder dort zutage, so hatte diese 
herschiedenheit regelmäßig zur kolge, daß die sesellen und Meister 
eines hiesigen handwerks an dem andern Ort für nicht mehr gleich- 
herechtigt anerkannt wurden und umgekehrt. So z. B. erkannten 
die Münchener Tuchscherer den hiesigen alle körderung ab, weil 
diese den Schneidern „das fel vnnd ander schmitzen gestatten“, was in 
München nicht der kall war, und es mußte daraufhin die hiesige 
Urdnung danach eingerichtet werden. 
Ir. J. Stockbauer. 
53. Handwerkeraufzüge. 
Das Handwerk hatte in früheren Zeiten auch deshalb eine hohe 
Bedeutung, weil vornehmlich von ihm so manche Feste und Belustigungen 
ausgingen, welche in das oft einförmige Leben eine heitere Abwechslung 
brachten. Wenn da der Kern der Bevölkerung nach den sauren Wochen 
der Arbeit sich rückhaltlos der Freude hingab und dabei geschlossen als 
Zunft auftrat, da kam es ihnen allen so recht zum Bewußtsein, was sie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.