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zwischen den einzelnen sewerben abteilten, dem einen dieses, dem
andern jenes zuwiesen, ohne je, wie die fortwährenden Klagen
beweisen, eine Partei ganz zufrieden zu stellen.
kine andere attung von Derordnungen verbot, daß ein Meister
irgend eines handwerks mit Derkzeugen und Hpparaten Mißbrauch
treibe, welche für andere handwerke gehörten.
Den Schmieden war bei Strafe von 50 fl verboten die Derk-
zeuge der haftenmacher andern als hiesigen Meistern dieses hand-
werks zu machen; diese letzteren durften auch dieselben nicht ver—
kaufen oder weggeben und wenn einer das handwerk aufgeben
wollte, mußte er die Derkzeuge um hilliges an das handwerk abgeben.
Ebenso durften die Rotschmiede keine Derkzeuge machen oder
ausbessern, die ihnen nicht von hiesigen Meistern für sich selhst hestellt
oder übergehen waren. Dieses sebot war so streng, daß im käalle,
wo der Huftraggeber dem Derkzeugmacher nicht persönlich bekannt
war, ersterer ein Zeugnis des Rats mitbhringen mußte.
SFo war auch den hammermeistern zu fauf, Doos und Stein
verboten, die Derkzeuge der Messingschlager und Drahtzicher, als
„fmbos, hammer, Scheere, hebzange, hülse, Brechzeug, Prollring,
Englein u. dergl.“ ohne krlaubnis des Rats zu verkaufen, damit
nicht dadurch das handwerk hier geschädigt und beeinträchtigt werde.
Die allgemeine öleichheit und die Hnwendung der öesetze für
die Meister eines handwerks beschränkte sich aber nicht bloß auf
slürnberg sondern verband mit den hiesigen auch die Meister
auswãrtiger Städte. Trat eine verschiedenartige Inwendung der
allgemeinen handwerksgesetze da oder dort zutage, so hatte diese
herschiedenheit regelmäßig zur kolge, daß die sesellen und Meister
eines hiesigen handwerks an dem andern Ort für nicht mehr gleich-
herechtigt anerkannt wurden und umgekehrt. So z. B. erkannten
die Münchener Tuchscherer den hiesigen alle körderung ab, weil
diese den Schneidern „das fel vnnd ander schmitzen gestatten“, was in
München nicht der kall war, und es mußte daraufhin die hiesige
Urdnung danach eingerichtet werden.
Ir. J. Stockbauer.
53. Handwerkeraufzüge.
Das Handwerk hatte in früheren Zeiten auch deshalb eine hohe
Bedeutung, weil vornehmlich von ihm so manche Feste und Belustigungen
ausgingen, welche in das oft einförmige Leben eine heitere Abwechslung
brachten. Wenn da der Kern der Bevölkerung nach den sauren Wochen
der Arbeit sich rückhaltlos der Freude hingab und dabei geschlossen als
Zunft auftrat, da kam es ihnen allen so recht zum Bewußtsein, was sie