Heft § 105
II
Maßstäbe usw
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C. Maßstäbe, Signaturen usw
§ 105 1. ÜberMaßstäbe (größerals 1:10 000: Plan-oderFlurkarten, 1:10 000
bis 1: 200 000: topographische Spezialkarten; kleiner als 1: 200 000: Über-
sichts- oder Generalkarten) und Signaturen s. Präparandenheft, § 7, 2 und 4.
— Nach dem Inhalt der Karten unterscheidet man physische, politisches, orogra-
phische (= Gebirgskarten), hydographische ( — Gewässerkarten), klimatologische,
Pflanzen- und Tierverbreitungskarten, Bergbau-, Industrie-, Verkehrskarten,
ethnographische ( — Völkerkarten), topographische ( = Siedeluugskarten), See¬
karten, Himmelskarten usw.
i) Die ^.-Ausgaben der Harmsschen Wandkarten sind physische Karten mit weithin er-
kennbaren politischen Grenzen (Gesamtkarten). Sie wollen es ermöglichen, den gesamtem
Unterricht auf Grund einer Karte zu erteilen, um die Einheitlichkeit der geographischen Vor-
stellungen zu wahreu (wobei zugleich die Anschasfuugskosten einer besonderen politischen Karte
gespart werden).