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Abt Nikolaus wurde mit 100 Gulden Jahrgeld abgefunden;
dann kamen Broda, Dargun und Marienehe an dte
Reihe. Bei den Nonnenklöstern begnügte man sich mit der
Forderung, alles katholische Wesen abzuthun.
bb) Die Kirchenordnung und die Visitation von
1557, — Weil die Kirchenordnung von 1552 wegen
der hochdeutschen Sprache nur ein geringes Verständnis
gesunden, ließ Johann Albrechts in Gemeinschaft nnt
Ulrich dieselbe revidieren und 1557 in plattd entfcher
Sprache herausgeben. Die in demselben Jahre angestellte
Visitation wandte sich vor allem gegen die Nonnenklöster
Malchow, Dobbertin und Ribnitz. Am heftigsten war der
Widerstand der Dobbertiner Nonnen, welche durch Johann
Albrechts Mutter, Herzogin Anna, deren Wohnsitz das ^be¬
nachbarte Lübz war, kräftig unterstützt wurden. Erst 1562
gelang die Beseitigung Dobbertins. Das Kloster Ribnitz,
dessen Äbtissin die Herzogin Ursula, eine Tochter Heinrichs
des Friedfertigen war, durfte bis zum Tode derselben 1586
bestehen.
i>) Tie Ordnung der lutherischen Landeskirche.
Nachdem der glaubenseifrige Herzog alfo im ganzen
Lande die Reformation durchgeführt hatte, gab er der
lutherischen Landeskirche ihre innere Ausgestaltung durch
folgende Verordnungen:
aa) Die Konsist orial-Or dnung 1570. — Als oberste
Behörde zur Entscheidung in kirchlichen Angelegenheiten wurde
1570 das Konsistorium geschaffen. Sein Vorsitzender wurde
der gelehrte Prosessor in Rostock David Chyträus.
bb) Die Superintendenten-Ordnung 1571. — Zur
Beaufsichtigung über Lehre und Leben der Geistlichen und
Kirchendiener wurden 6 Landes-Superintendenten bestellt.
<•) Die Sternberger Reversalen 1572.
Aus dem Landtage zu Sternberg 1572 gaben die
Herzoge Johann Albrecht und Ulrich für sich nnd ihre Nach¬
kommen den Ständen die feierliche Zuficherung, daß Mecklen¬
burg stets bei der Augsburgischen Konsession erhalten bleiben
solle. Die drei Landesklöster Dobbertin, Ribnitz und
Malchow wurden den Ständen zur Nutznießung überwiesen.
In den Sternberger Reversalen erhielt das Resormationswerk
seinen landesgesetzlichen Abschluß.
9. Johann Albrecht als Freund des Schulwesens. — Neben
der großen Fürsorge für die Kirche richtete Johann Albrecht