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Wagenklasse und der Entfernung verschieden. Über den Preis gibt der
Tarif* Auskunft.
I. Preis und Giltigkeitsdauer der Fahrkarte.
In Personenzügen betrügt der einfache Fahrpreis für eine Person
und jedes km in Klasse I 7, in II 4, in III 3 und in IV 2 fy.
Wird ein Schnellzug benützt, so tritt zu dem Fahrgeld für den Per-
soncnzug in allen Klassen ein Zuschlag. Zu diesen Fahrpreisen tritt bei
Beträgen von 0,60 JL und höher die nach Zonen und Klasse gestaffelte
Fahrkartensteuer nach Rcichsgcsetz. Wenn innerhalb der Geltungsdauer einer
einfachen Fahrkarte gleichzeitig auch die Rückfahrt ausgeführt werden soll,
so kann gleichzeitig auch eine 2. Fahrkarte für die Rückreise gelöst werden,
die hierfür durch einen entsprechenden Spempelaufdruck gültig gemacht wird.
Auch werden zu diesem Zwecke besondere Doppelkarten ausgegeben, die aus
2 Teilen bestehen, von denen der eine nach Beendigung der Hinfahrt abgetrennt
wird. Die Preise der Doppelkarten entsprechen dem Fahrpreis zweier einfacher
Fahrkarten. Die Abrundung der zu erhebenden einzelnen Betrüge geschieht
bis zu 1 JL von 5 zu 5 darüber von 10 zu 10 -P.
Es gibt auch zusammeustcllbare Fahrschein-Hefte für Rundreisen oder
für Hin- und Rückfahrt auf den gleichen Bahnstrecken, giftig für eine bestimmte
Person, sofern die Gesamtentfcrnnug wenigstens 600 Km beträgt. Die
Giltigkeit der Fahrkarten betrügt 4 Tage, wenn ihnen nicht eine andere
Giltigkeitsdauer aufgedruckt ist.
Bei der Berechnung der Giltigkeitsdauer einer Karte wird der Tag
der Lösung als voller Tag angesehen. Werden Karten zu einem 12 Uhr
nachts abfahrenden Zug ausgegeben, so beginnt ihre Giltigkcitsdauer erst
mit dem anbrechenden Tag. Die Rückfahrt muß spätestens am letzten Tage
der Giltigkeitsdaner bis 12 Uhr Mitternacht beendet sein.
Eine einmalige Unterbrechung der Fahrt ist auf jeder beliebigen Zwischen^
station zulässig, ohne daß hierfür eine Bescheinigung vonnöten ist. Die
Weiterreise muß längstens am nächsten Tage erfolgen, bei znsammcnstellbaren
Fahrscheinheften ist die Fahrtunterbrechung innerhalb der Geltungsdauer
beliebigst gestattet.
Ein Umtausch gelöster Fahrkarten ist auf der Abgangsstation gegen
solche für eine höhere oder niedrigere Klasse gestattet. Auch werden im Falle
eines Irrtums oder der Erkrankung des Reisenden vor oder unmittelbar nach
Abgang des Zugs unbenutzte Fahrkarten gegen Erstattung des gezahlten
Preises, von dem im Falle der Durchlochung nur der Preis einer Bahnsteig¬
karte abgezogen wird, zurückgenommen. Auch auf einer Zwischenstation kann
der Reisende gegen Nachzahlung in eine höhere Wagenklasse übergehn.
* Tarif-Preisverzeichnis, benannt nach der maurischen Hafenstadt Tarifa an der
Meerenge von Gibraltar, woselbst zuerst ein Verzeichnis von Zollgebühren aufgestellt
wurde.