Full text: Erdkundliche Grundbegriffe, Das Königreich Sachsen, Das Deutsche Reich (Teil 1)

Vorbemerkungen. 
Sie Ausgabe für das Königreich Sachse« der <£. von Seydlitzschm 
Geographie ist dem Lehrplane der sächsischen höheren Lehranstalten angepaßt. 
Der Schüler muß vor allem gründlich sein engeres Vaterland kennen, ehe 
sich weitere Gebiete vor ihm entrollen. Demgemäß nimmt die Betrachtung 
Sachsens einen breiten Raum ein, und möglichst oft werden die Verhältnisse 
Sachsens bei der Behandlung anderer Länder vergleichsweise herangezogen. 
Der vorliegende erste Teil dieser Ausgabe des Seydlitz behandelt den Lehr» 
stoff für die unterste Klasse der sächsischen höheren Lehranstalten. 
Der erdkundliche Unterricht dieser Stufe hat die einfachsten geographischen 
Grundbegriffe in Anlehnung an die nächste örtliche Umgebung des Schulortes zu 
gewinnen. Weitere Grundbegriffe sind dann im Anschluß an die Betrachtung 
Sachsens und des Deutschen Reiches zu erarbeiten. Diesen Gang schlägt auch 
das Lehrbuch ein. 
Sachsen und das Deutsche Reich wurden nach Landschaftsgebieten behandelt, 
es für das Verständnis der Schüler der Unterstufe möglich war, ist auch 
gliche Zusammenhang der erdkundlichen Tatsachen gegeben. Einiges 
aus der Bürgerkunde wurde eingefügt. 
auch schon auf der Unterstufe das Kartenlesen (an der Hand der Wand- 
des Heimatatlasses) fortwährend geübt werden muß, so soll doch für 
das Lehrbuch die Wiederholung und Einprägung des in der Schule 
te erarbeiteten Stoffes möglichst erleichtern. Daher ist die Darstellung 
ziemlich ausführliche, und es finden sich so auch Angaben im Text, die 
irte abgelesen werden können. 
zegebenen Übersichtstabellen, die natürlich nicht zum Auswendig- 
unt sind, werden mehrfach gute Dienste leisten. Sämtliche Einwohner- 
5tädte Sachsens wie der übrigen Bundesstaaten beziehen sich auf das 
Der Gebrauch besonderer Zeichen vor den Städtenamen zur Angabe 
igruppe ist vermieden, dafür sind, meist nur bei den Orten über 
100000 Einwohner, stark abgerundete Zahlenwerte beigefügt. 
Die fünfte Auflage stimmt mit der vierten überein. Diese unterscheidet 
sich von der ersten Auflage nur durch einige kleine Berichtigungen und Ver¬ 
besserungen und Beseitigung verschiedener Härten des Textes, so daß die ersten 
vier Auflagen ohne weiteres nebeneinander benutzbar sind.^ 
Dankbare Aufnahme werden jederzeit Vorschläge zu Änderungen und 
Verbesserungen finden und einer eingehenden Prüfung und gegebenenfalls der 
Berücksichtigung gewiß sein. 
Kamenz i. S., im Sommer 1918. Dr. Muhle. 
Wiederholt vorgekommene, das Maß des Erlaubten überschreitende Benutzung von 
Tert, Karten und Abbildungen der Seydlitz'schen Geographie veranlassen uns zu der 
Erklärung, daß wir künftighin gegen jede derartige Verletzung unserer Rechte auf Grund 
der Gesetze betreffend das Urheberrecht an Werken und Bildern vom 19. Juni 1901 und 
vom 9. Januar 1907 vorgehen werden. Das Recht der Übersetzung wird vorbehalten. 
Leipzig, im Sommer 1918. Ferdinand Hirt & Sohn. 
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