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Summe Geldes in Pfand erhalten, wollte sie aber nach Rückzahlung der
Summe nicht herausgeben. Darauf verjagten die Elsässer die burgundischen
Besatzungen und erhielten Hilfe ütm dem Herzoge von Lothringen und von
den Schweizern. Jetzt fiel Karl in Lothringen ein und eroberte die Haupt¬
stadt Nancy, dann zog er über den Jura und griff die Schweizer mit doppelt
überlegenen Streitkräften bei Granson am Neuenburger See an. erlitt
aber hier eine furchtbare Niederlage (3. März 1476). Sein ganzes Heer¬
lager mit den reichen, golddurchwirkten Zelten, goldenen Gesäßen, Ringen
und Diamanten fiel den wackern Eidgenossen in die Hände. Rasch raffte
der Herzog Karl ein neues Heer zusammen uud erschien ein Vierteljahr
später wieder im Schweizerland; er erlitt aber bei Murten im Kanton
Freiburg eine neue, noch viel größere Niederlage. Daraus zog er gegen
Nancy, weil der Herzog von Lothringen inzwischen diese Stadt zurückerobert
hatte. Dieser fand jetzt Hilfe von den herbeieilenden Schweizern, und in der
Schlacht vor Nancy (1477) wurden die Burgunder wieder in die Flucht
geschlagen; Karl selbst, der ritterlich gekämpft hatte, verlor dabei sein Leben.
Seine Tochter und Erbin, Maria, wurde die Gemahlin Maximilians, und
so fiel das große Reich Karls des Kühnen mit Ausnahme des eigentlichen
Burgund (Bourgogne), welches der König von Frankreich an sich riß, an
das Haus Habsburg.
4. Maximilian als Kaiser (1493—1519). Maximilian war schon 1486
in Frankfurt zum römischen Könige gewählt worden und bestieg nach seines-
Vaters Tode den Thron zu einer -Zeit, da das Ansehen des Kaisers tief
gesunken und unter den deutschen Fürsten der Gemeingeist fast verschwunden
war. Unter diesen Umständen fehlte es ihm nicht an dem guten Willen
zu helfen, aber an den Mitteln, um erfolgreich einzuschreiten Die wichtigsten
Neuerungen, welche er vornahm, waren: die Stiftung des ewigen Land¬
sriedens, des Reichs kämme rgerichts und des Reichsrates und die
Teilung Deutschlands in sechs, später zehn Kreise.
Den ewigen Landfrieden gebot er auf dem Reichstage zu Worms (1495); er
untersagte damit bei hoher Geldstrafe alle gewaltsame Selbsthilfe (Faustrecht). Bei Streitig-
feiten sollten die Klagen bei dem Reichskämmergerichte anhängig gemacht werden,,
welches in demselben Jahre zu Frankfurt feierlich eröffnet wurde; es wurde später nach
Speyer und 1689 nach Wetzlar verlegt. Der Reichsrat (20 Mitglieder) sollte von den.
Reichsständen gewählt werden und vom Kaiser unabhängig die Aufrechterhaltung des Land-»
friedens überwachen. Um die Durchführung der Beschlüsse des Reichskammergerichts, zumal
gegen mächtige Stände, zu erleichtern, erfolgte auf dem Reichstage zu Köln (1512) die Em-
teilung der etwa 240 geistlichen und weltlichen Herrschaften und zahlreichen Ritterschaften in
zehn Kreise. In jedem Kreise sollte der mächtigste Fürst den Frieden schützen und Übertreter
bekämpfen oder bestrafen.
Maximilian gilt auch als Begründer der Brüderschaft der „frommen
(— wackern) Landsknechte", die sich von andern Söldnern durch strengere