192 3. Die wichtigsten Berufe.
Fahrzeuge den Anforderungen des Betriebes genügen. So ist demnach
der Verkehrsdienst auf den Betriebsdienst und dieser wieder auf den
Baudienst sowie den Lokomotiv- und Wagenbeschaffungs- und -unterhal—
tungsdienst angewiesen, und darum muß zwischen den leitenden Beamten
der einzelnen Dienstzweige ein reger Gedankenaustausch, gegenseitiges
Verstehen und Entgegenkommen herrschen. Dabei müssen insbesondere der
Verkehrsbeamte den Betriebsbeamten über die Bedürfnisse des Ver—
kehrs und der Betriebsbeamte wieder den Baubeamten über die Be—
dürfnisse des Betriebes ständig auf dem laufenden erhalten, die Be—
triebs- und Baubeamten aber auch aus eigenem Antriebe sich über die
Bedürfnisse des Verkehrs und des Betriebes unterrichten.
Für die Verkehrs- und Betriebsbeamten gilt mehr als für andere Ver—
waltungsbeamte der Grundsatz, daß sie jederzeit dienstbere it sein
müssen. Die Tätigkeit der Eisenbahn ist gerade an solchen Tagen und
zu solchen Stunden oft besonders rege, zu denen im übrigen bürgerlichen
Leben Ruhepausen einzutreten pflegen. So hat die Eisenbahn gerade
an den Sonn- und Festtagen, an denen im allgemeinen der geschäftliche
Verkehr ruht, einen besonders großen Personenverkehr zu bewältigen.
ähnliches gilt von den Sommermonaten überhaupt, die vorzugsweise
von der großstädtischen Bevölkerung zur Ausspannung benutzt werden.
Die Nachtzeit, in der im allgemeinen der Mensch der Ruhe pflegt, muß
von der Eisenbahnverwaltung insbesondere zur Bewältigung des Güter—
verkehrs eifrig ausgenutzt werden. Verlangt sie aber von dem unteren
Personal, daß es zu sonst ungewohnten Zeiten seine Arbeit verrichtet, so
müssen auch die leitenden Beamten jederzeit am Platze sein und ihren
Untergebenen inder Dienstfreudigkeit mit gutem Beispiel vorangehen.
Eine besonders erwähnenswerte Eigenart der Tätigkeit in der Eisen—
bahnverwaltung ergibt sich daraus, daß die Eisenbahnen sowohl auf
dem Gebiete der Personenbeförderung wie auf dem der Güterbeförde—
rung heute mehr und mehr den Charakter eines internationalen
Verkehrsmittels annehmen, wie er der Seeschiffahrt schon von jeher
eigen gewesen ist. Die Regelung dieses internationalen Eisenbahnver—
kehrs muß natürlich im Einvernehmen mit den beteiligten inländischen
und ausländischen Eisenbahnverwaltungen erfolgen, und hierzu sind
neben einem umfangreichen Schriftwechsel auch zahlreiche mündliche Be—
ratungen erforderlich, zu denen Vertreter der Eisenbahnverwaltungen
dann von Zeit zu Zeit an den verschiedensten Orten zusammentreten