Abgrenzung und Benennung im allgemeinen.
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3. Vermittlung einer genügenden Kenntnis der
Erdoberfläche. (Physische Erdkunde.)
4 Vermittlung einer genügenden Kenntnis der
Völker der Erde und ihres wirtschaftlichen
Lebens und dadurch Anbahnung einer Einsicht
in die natürlichen Grundlagen der menschlichen
Kultur. (Politische Erdkunde oder Kultur¬
geographie.)
III.
Die Abgrenzung und Benennung der erdkundlichen
Lehreinheiten nach natürlichen Gesichtspunkten.
Zu Leitsatz I und II.
1. Über die Abgrenzung und Benennung der Lehreinheiten § 5.
im allgemeinen.
Obschon das erdkundliche Lehrfach längst seine selbständige
Stellung erlangt hat, haftet ihm doch, wenigstens soweit es sich
um den erdkundlichen Unterricht handelt, noch viel von seiner
früheren Unselbständigkeit an. Das geschichtlich Gewordene kann
seinen Entwickelungsweg nicht so leicht verwischen, und selbst
unter dem neuen Gewände erkennen wir noch immer alte Spuren.
Dies lassen auch die Ab grenzung und Benennung der erd¬
kundlichen Lehreinheiten erkennen. Die Ansichten hierüber
haben manche Wandlungen durchgemacht, ja man darf wohl sagen:
die ganze Entwicklungsgeschichte der Erdkunde als Wissenschaft
und als Unterrichtsfach kommt in diesen Wandlungen zum Ausdruck.
So lange der erdkundliche Unterricht ein Anhängsel des
Geschichtsunterrichts war — in der Praxis ist er dies viel¬
fach auch heute noch — musste er es sich gefallen lassen, dass
seine Lehrstoffe in den Rahmen politischer, aus geschichtlichen
Ereignissen hervorgegangener Gebiete gezwängt wurden. Der
politische Staat mit seinen Untergliedern bildete die erd¬
kundliche Lehreinheit. Man redete von Kaiser-und König¬
reichen, von Herzog- und Fürstentümern, von selbständigen und
unselbständigen Reichen und betrachtete in ihnen weiterhin die
einzelnen Provinzen, Bezirke u. s. w., wobei nebenher auch die
Namen der im Rahmen dieser politischen Gebiete gelegenen Ge¬
birge und Flüsse genannt wurden. Indem der Unterricht von den
politischen Verhältnissen ausging, wurde dem erdkundlichen Lehr-
Kerp, Methodik, 2. Aufl. 2