fullscreen: Schul-Geographie in Abrissen und Charakterbildern

14 Uebersicht vom deutschen Reich. 
IL Klima. Verfassung. 
Klima. Deutschland hat ein mittleres Klima. Die Temperatur nimmt 
im allgemeinen von W. nach O. ab. Von S. nach N. ist die Abnahme der 
Wärme unbedeutend. Die kältesten Gegenden sind Arys am Spirdingsee in 
Ostpreußen, Könitz und Ratibor. Am wärmsten ist es am Rhein und in West- 
falen. Die Provinz Brandenburg hält die Mitte zwischen den kälteren und 
wärmeren Gegenden. Zwar lacht über Deutschland kein ewig blauer Himmel 
und keine stets strahlende Sonne wie in Spanien und Italien; aber dafür tritt 
auch nicht die sengende Luft des Südens und die Erstarrung des Nordens ein. 
Ohne den Menschen durch Verschwendung zu verweichlichen oder durch Ent- 
sagung zu verhärten, bringt Deutschlands Natur alles hervor, dessen der Mensch 
bedarf. 
Verfassung. An der Spitze des deutschen Reiches steht der König von 
Preußen, welcher erblicher Kaiser von Deutschland ist. Das Reichskanzleramt 
ist die oberste Behörde. Letzterer steht der Buudesrath zur Seite, welcher aus 
Vertretern von allen Reichsstaaten gebildet wird. Wenn das Reich in Gefahr 
ist, so entscheidet über Krieg und Frieden der Kaiser, welcher auch stets den 
Oberbefehl über die Land- und Seemacht führt. Die Reichsgesetzgebung wird 
von dem Bundesrath und dem Reichstag, welcher aus Abgeordneten des 
deutschen Volkes besteht, ausgeübt. 
I!. Nord Deutschland. 
I. 
Jas Königreich Kreutzen. 
353 000 qkm; 26 Mill. Einw. 
12. Uebersicht vom preußischen Staat. 
Grenzen. Preußen grenzt im Norden an die Ostsee, Mecklenburg, Däne- 
mark, Oldenburg und die Nordsee, im Süden an Oesterreich, Sachsen, die 
sächsischen Herzogtümer, Bayern und Hessen, im Osten an Oesterreich und 
Rußland, ini Westen an Luxemburg und die Niederlande. 
Bewohner. Religion. Verfassung. Von Preußens Einwohnern sind 
ungefähr 8/9 Deutsche. Polen finden wir theilweise im Reg.-Bez. Königsberg, 
westlich von Danzig, in den Regierungsbezirken Marienwerder, Posen, Brom- 
berg, Oppeln und Breslau. Im Süden von Ostpreußen wohnen Masureu und 
zu beiden Seiten der Memel Lithaner. Im N.-W. der Provinz Westreußen nnd 
im Osten von Pommern wohnen Kassuben, im Reg.-Bez. Oppeln, Mähren und 
Böhmen, in der Lausitz Wenden, im Reg.-Bez. Aachen französisch sprechende 
Wollonen und in Schleswig Dänen. — Der Religion nach giebt es: Lutheraner, 
Katholiken, Mennomten, Juden ?c, — Das Grundgesetz des Staates heißt 
Verfassung. Der König ist im Frieden und Kriege das Oberhaupt und giebt 
mit dem Herrenhause und Abgeordnetenhause gemeinsam die Gesetze. Das Mi- 
nisterium ist die oberste Behörde des Landes, unter welchem die Oberpräsidenten, 
Regierungen und Verwaltungsgerichte stehen. Dem Kreise steht der Landrath, 
der Stadt der Bürgermeister, dem Amtsbezirk der Amtsvorsteher, dem Gut und 
Dorf der Guts- oder Qrtsvorsteher vor. Die Gerichte üben die Rechtspflege 
aus; der König hat jedoch das Begnadigungsrecht. _ 
Eintheilung. Das Reich zerfällt in folgende 12 Provinzen: 1) Ost¬ 
preußen mit den Regierungsstädten: Königsberg, Gnmbinnen, und den Festungen: 
Pillau, Königsberg und Boyeu bei Lötzen. 2) Westpreußen mit den Re- 
aierungsstädten Danzig, Marienwerder, und den Festungen: Thorn, Danzig und 
Weichselmünde. 3) Pommern mit den Regieruugsjtädteu: Köslin, Stettin, 
Stralsund, und den Festungen: Kolberg, Swinemünde und Stralsund. 4) Posen 
mit den Regierungsstädten: Posen (Festung) und Bromberg. 5) Branden-
	        
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