Full text: Geographie für die Volksschulen von Elsaß-Lothringen

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Freude an dem leiblichen und geistigen Gedeihen lieber Kinder und Enkel¬ 
kinder. Doch das Glück wurde auch durch schweres Leid getrübt. Am 
2. Februar 1886 verschied zu Cannes in Südfrankreich, wo er vergeblich 
Heilung gesucht hatte, Erbprinz Leopold. Er hinterließ als Witwe seine 
ihm erst 1884 angetraute Gemahlin, die Erbprinzessin Leopold, geborene 
Prinzessin Elisabeth von Hessen, und als einziges Kind die am 3. März 1885 auf 
Schloß Georgium bei 
Dessau geborene Prin- 
zessinAntoinetteAnna. 
DiePrinzessin Eduard 
beglückte ihren Ge¬ 
mahl durch die Geburt 
zweier,, Prinzessinnen 
und dreier Prinzen. 
Zwei von diesen Kin¬ 
dern, Prinz Friedrich 
Leopold und Prin¬ 
zessin Friederike Mar- 
garete,wurden im zar¬ 
testen Alter ihren El¬ 
tern wieder entrissen. 
M 2. Bei seinem Re¬ 
gierungsantritte fand 
Herzog Friedrich I. 
eine zweifache Aufgabe 
vor: erstens die Ver¬ 
hältnisse Anhalts den 
Zuständen des neuen 
Deutschen Reiches an¬ 
zupassen und dadurch 
den Ausbau desselben 
nach Kräften zu för¬ 
dern, zweitens die un¬ 
ter Herzog Leopold 
bereits begonnene Ver¬ 
schmelzung der wieder vereinigten anhaltischen Lande zu einem Ganzen 
durch eine einheitliche Gesetzgebung zu Ende zu führen. 
a. Nach der Verfassung des Deutschen Reiches haben die deutschen Fürsten 
ihren Willen in Reichsangelegenheiten durch den Bundesrat zu äußern. Zu dieser 
Körperschaft entsendet der Herzog von Anhalt einen Vertreter, zur Zeit den Herzoglichen 
Staatsminister. In den Deutschen Reichstag wählen die Bewohner Anhalts zwei Ab¬ 
geordnete. Daher ist Anhalt in zwei Reichstagswahlkreise geteilt, welche durch die 
Eisenbahn Magdeburg-Cöthen-Halle von einander getrennt werden. Die Wahl ist für 
die männlichen Einwohner vom vollendeten 25. Lebensjahre ab allgemein und geheim 
bei gleichem Stimmrechte. Als allgemeine Reichseinrichtungen, die zum Teil schon vom 
Norddeutschen Buube übernommen wurden, gelten u. a. für Anhalt noch: die Militär¬ 
konvention (S. 74), die Reichsgrenze als gemeinsame Zollgrenze, die Freizügigkeit, die 
Gewerbefreiheit, die Einheit in Münze, Maß und Gewicht sowie im Post- und Telegraphen¬ 
wesen, die Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnvaliditätsverficherung, die Beurkundung 
der Geburten, Eheschließungen und Todesfälle durch Standesämter, das Reichsstraf¬ 
gesetzbuch, seit 19u0 auch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Reichsgericht. Als Zuschuß 
zu den Kosten für gemeinsame Reichseinrichtungen zahlt Anhalt jährlich eine bestimmte 
Fig. 39. Herzog Friedrich I.
	        
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