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Dem X. Armeekorps gehören au: 
Braunschweigisches Jnf.-Reg. Nr. 92 (Braunschweig) 
„ Husaren-Reg. Nr. 17 (Braunschweig). 
Feldart.-Reg. Nr. 46 (Wolfenbüttel u. Celle). 
Dem XI. Armeekorps gehören an: 
2. Thür. Jnf.-Reg. Nr. 32 in Meiningen. 
3. Thür. Jnf.-Reg. Nr. 71 (Erfurt). 
5. „ „ „ „ 94; I. Bat. in Weimar, 2. Bat. in Eisenach, 3. Bat. in Jena. 
6. „ „ „ „ 95; 1. Bat. in Gotha, 2. Bat. in Hildburghausen, 3. Bat. in 
Coburg. 
7. Thür. Jnf.-Reg. Nr. 96 (Naumburg, Gera, Rudolstadt). 
Thür. Feldart.-Reg. Nr. 19 (Erfurt). 
Feldart.-Reg. Nr. 55 (Naumburg). 
3. Die -Staaten (unter B, c und I)) als Glieder des Deutschen Reiches. 
Nachdem das heilige römische Reich deutscher Nation 1806 zu Grabe getragen war, bildete 
sich unter Österreichs Führung der „Deutsche Bund". Unter demselben kam das Reich aber 
weder zu Ansehen nach außen, noch zu nennenswerten Erfolgen in der innern Entwicklung. 
Die glückliche Uberwindung Österreichs 1866 führte zur Gründung des Norddeutschen Bundes 
uuter Österreichs Ausschluß, in welchem Preußen die Präsidialmacht wurde, bis endlich die 
Kriegsstürme von 1870/71 unser zersplittertes Vaterland zu einem lebenskräftigen Ganzen 
zusammenschlössen. 
Das Deutsche Reich bildet einen Bundesstaat zum Schutze des Bundesgebietes, dessen 
Präsidium der König von Preußen als Deutscher Kaiser führt. Dem Bunde gehören 4 König- 
reiche, 6 Großherzogtümer, 5 Herzogtümer, 7 Fürstentümer, 3 freie Reichsstädte und das 
Reichsland Elsaß-Lothringen an. 
Jedes Land nimmt an der Reichsregieruug teil. Das Organ, mittelst dessen die Gesamt- 
heit der Bundesstaaten die Reichsgewalt ausübt, ist der Bundesrat. Er besteht aus 58 
Vertretern der Landesregierungen, welche uach Anweisung der letzteren zu stimmen und ihre 
Stimmen demgemäß für jeden Staat nur einheitlich abzugeben haben. An der Spitze des 
Bundesrats steht der Reichskanzler. 
Die Vertretung des deutschen Volkes bildet det Reichstag, der aus 397 Abgeordneten 
besteht, die vom deutschen Volke in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl gewählt werden. 
Alle Reichsgesetze sind an seine Zustimmung gebunden. 
Stecket, Heimat. A.
	        
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