Object: Lehrbuch der nothwendigen und nützlichen Kenntnisse, besonders für eine, nach weitrer Bildung strebende, Jugend

— Z8o ^ 
5) allegorisch und mystisch, indem man in 
mehrern Stellen oder ganzen Büchern einen ge¬ 
heimen Sinn findet, oder denselben hineintragt. 
Die drei ersten Auslegungsartcn hält man für die 
richtigsten. 
Scherer historische Einleitung zum richtigen Ver¬ 
stehen der Bibel. Mit 25 Landkarten u. Kupfertafeln. 
Halle 1Z02. 
Tilgenkamp Versuch einer Einleitung in die 
biblischen Schriften. Dortmund iZoZ. 
Weland Einleitung in die Bibel, nach den Be¬ 
dürfnissen unsrer Zeit für Bürgerschulen. Hanno¬ 
ver 1313. 
Krum macher Bibelkatechismus. 2te Aust. 
Duisburg iZiZ. 
Die biblische Geschichte haben Rosenmllller, 
Scherer, Adler, Lange, Lohr, Kohlrausch, 
Weland u. 2s. erzählt. 
§. 114. 
Kirchliche Verfassungen. Kirchenrecht. 
Alle Mitglieder der christlichen Gesellschaft, deren 
Anzahl über 200Millionen beträgt, bilden die christ¬ 
liche Kirche*). Aber diese große christliche Gesell¬ 
schaft 
*) Das Wort Kirche hat verschiedene Bedeutungen: 1) ein 
zu religiösen Versammlungen bestimmtes Gebäude (ge¬ 
wöhnlich nach einem Heiligen benannt: Thomas-, Niko¬ 
laikirche u. s. w.); 2) die in diesem Gebäude gehaltne re¬ 
ligiöse Versammlung selbst, welche man auch sonst Got¬ 
tesdienst nennt; 3) alle Christen; 4) die Gläubigen, oder 
Recht-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.