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ziehung auf anschauliche Fälle den diesbezüglichen Stoff im Anschluß'an
drei Fragen:
1. Was hat König Friedrich August zu tun? (Verkündigung
und Vollzug der Gesetze, Ernennung der Staatsbeamten, Verleihung von
Würden und Auszeichnungen, Begnadigungsrecht, Oberbefehl über das
sächsische Heer usw.)
2. Wer unterstützt den König Friedrich August bei seiner
Arbeit? (Landtag. — Minister.)
3. Woher kommt das Geld, welches nötig ist, um die Beam-
ten zu bezahlen, Eisenbahnen und Straßen zu unterhalten usw.?
(Ertrag der Staatseisenbahnen, Wälder, Bergwerke und Güter. — Zölle.
— Einkommensteuer.)
B. Darbietung. Sie stellt unter steter Beziehung auf die als Grund-
läge dienenden vaterländischen Verhältnisse fest:
I. Was Kaiser Wilhelm II. zu tun hat.
1. Er ist der oberste Kriegsherr. Er führt den Oberbefehl über die ge-
samte Land- und Seemacht (Marine) des Reiches.
2. Er ist der Landesherr über die Kolonien und das Reichsland, weil
dort keine erblichen Fürsten regieren.
3. Er hat das Recht, den Krieg zu erklären, wenn ein Angriff auf das
Reich (Landesgrenze) erfolgt.
4. Er hat das Recht, Bündnisse und Verträge mit anderen Staaten
einzugehen.
5. Er beruft, eröffnet, vertagt und schließt Bundesrat und Reichstag.
6. Er verkündet die Reichsgesetze (Arbeiterschutzgesetzgebung z. B.) und
überwacht deren Vollzug.
7. Er hat die oberste Leitung der dem ganzen Reiche gemeinsamen
Verwaltungsangelegenheiten. (Post- und Telegraphenwesen z.B.!)
8. Er ernennt die obersten Reichsbeamten. (Reichskanzler. — Mit-
glieder des Reichsgerichts. — Gesandte.)
II. Wer den Kaiser in der Negierung unterstützt.
A. Der Reichskanzler.
Der Reichskanzler ist der höchste Beamte des Reiches und wird vom
Kaiser ernannt. Alle kaiserlichen Anordnungen und Verfügungen bedürfen
zu ihrer Gültigkeit seiner Mitunterschrift. (Gegenzeichnung.) Er vermit-
telt den Verkehr zwischen Kaiser, Bundesrat und Reichstag. Er über-
wacht die Ausführung der Reichsgesetze und beaufsichtigt alle Angelegen-
heiten, welche Reichssache sind. (Zölle, Handelsverträge, Post, Telegraphie,
Kolonien.) Er leitet auch nach dem Willen des Kaisers die Beziehungen
des Deutschen Reiches zu fremden Staaten, sorgt also dafür, daß zwischen
dem Deutschen Reiche und den übrigen Staaten der Erde ein möglichst gutes,
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