Full text: Die außerdeutschen Staaten Europas (Teil 2)

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Flachland. Die deutsche Ebene trägt zwei Höhenzüge, den nördlichen oder 
baltischen und den südlichen Landrücken. Fast in der Mitte des sarma- 
tischen Flachlandes erhebt sich die mittelrussische Bodeuschwelle mit der 
Waldai-Höhe. 
2. Europa ist reich an Flüssen; es werden entwässert: 
die Alpen durch Rhein, Rhone und Po, 
die französischen Mittelgebirge durch Loire und Seine, 
die deutschen Mittelgebirge durch Weser, Elbe, Oder, Donau, 
die Karpaten durch Weichsel und Dnjestr, 
die russische Bodenschwelle durch Düna, Dnjepr, Don nnd Wolga, 
das Uralgebirge durch Petschora, Dwina und Uralfluß. 
Gieb nach der Karte Richtung und Mündung dieser Ströme an! 
politische Gliederung. 
8 11. Europa umfaßt 27 souveräne (d. h. unumschränkte, von einander 
unabhängige) Staaten, nämlich: 
drei Kaiserreiche (deutsches Reich, Österreich und Rußland), 
ein Großsultanat (Türkei), 
dreizehn Königreiche (Niederlande, Belgien, Ungarn, Dänemark, 
Schweden, Norwegen, Großbritannien, Spanien, Portugal, Italien, Griechen- 
land, Serbien, Rumänien), 
ein Großherzogtum (Luxemburg), 
ein Großfürstentum (Finnland), 
vier Fürstentümer (Liechtenstein, Monaeo, Montenegro, Bulgarien), 
vier Republiken (Frankreich, Schweizer Eidgenossenschaft, San Marino, 
Andorra). 
Von diesen Staaten bilden Österreich und Ungarn, durch Realuuiou^) 
verbunden, die österreichisch-ungarische Monarchie; Personalunion^) besteht 
zwischen Schweden nnd Norwegen, Rußland und Finnland. 
Klima, Naturprodukte und Bewohner. 
§ 12. 1. Dem Klima nach gehört Europa fast ausschließlich der nördlichen 
gemäßigten Zone an. Nordeuropa hat strenge Winter und rauhe Sommer, 
Südeuropa milde Winter und warme Sommer. Der Westen des Erdteils ist 
*) Realunion — Verknüpfung zweier Staaten durch das Herrscherhaus, einige ge- 
meinsame Reichsministerien, zeitweise zusammentretende Parlamentsausschüsse (in Österreich- 
Ungarn Delegationen). Die Realunion ist unauflöslich. — Personalunion — auflösbare 
Vereinigung zweier von einander unabhängiger Staaten unter einem gemeinsamen Herrscher.
	        
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