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Kosroes II Paroiz (598—628) entriß dem byzantinischen
Reiche Phokas ganz Syrien, einen Teil Kleinasiens und
Ägypten.
Nach dem Tode dieses Königs, der als Opfer einer von
seinem Sohne Kobad II geleiteten Empörung fiel, wechselten bie
Könige und Königinnen schnell nacheinander, bis der Chalife O t h-
man in das Land fiel, den König Jezdegerd III besiegte und
651 das neupersische Reich in eine Provinz des arabischen
'Reiches verwandelte (s. § 14)
IV. Das ojirönnsche oder byzantinische Reich bis zur
mazedonischen Dynastie, 395—867.
§ 11. Wachstum des Weiches bis zum Hode Zustinians, 395—565.
Mei der 395 erfolgten Teilung des römischen Reiches (s. S. 13)
hatte der ältere Sohn des Kaisers Th«'odosins I,
Arkadius (395—408), den Osten mit der Hauptstadt Byzanz
(Konstantinopel) erhalten. Lein Lohn
Theodosius II (408—450), zuerst von Anthemius, dann
von seiner Schwester Pulcheria geleitet, stand den äußern Feinden
(Persern) und den inneren kirchlichen Zwistigkeiten (Nestorianer,
eine nach dem Patriarchen Nestorins benannte Sekte) ohnmächtig
gegenüber, machte sich aber durch den 438 erlassenen Kodex
Theodosianus (Sammlung der Kaiseredikte seit Konstantin)
um die Rechtswissenschaft sehr verdient.
Nach seinem Tode erhob Pulcheria den
Marciauus (450—457) auf den Tron, unter welchem das Reich nach
außen erstarkte. Sein Nachfolger
Leo I (457 - 474), von dem Feldherrn Aspar auf den Tron erhoben, ließ
sich vom Patriarchen krönen, konnte aber nicht eher Ruhe gewinnen, bis er 471
den Aspar durch Mord beseitigt hatte. Leo's I Tochtersohn
Leo II (474—475) nahm unmittelbar nach seiner Tronbesteiguug seinen
Vater Zeno zum Mitregenten an, starb aber schon nach 11 Monaten.
Zeno (474 - 491) konnte erst nach längerer Zeit die Empörung unter¬
drücken, welche Leo's II Witwe gegen ihn erregte. Unter seinem Nachfolger _
Anastasius I (491 —518) zerrütteten kirchliche Streitigkeiten und ein Aufstand
der Jsaurier (493—498) das auch von außen durch die Avaren und Bulgaren
bedrohte Reich. Der in der Regierung folgende Befehlshaber der Leibwache
Justinus I (518—527) widmete seine ganze Kraft der Verbesserung der
innern Zustände. Sein Nesse
Justinianus (527—565) verhalf dem Reiche zu großer Kraft
und Blüte. Auf seiue Anregung erhielt das römische Recht
durch die unter der Leitung des Tribouiann s abgefaßten Bücher
jene Gestalt, in der es im ganzen Abendlande zur Geltung gelangte*).
*) Das ganze Werk ward corpus juris civilis genannt nnd faßte folgende
Teile in sich: 1) den Codex Justinianeus, eine systematische Sammlung aller
gütigen Rechtsbestimmungen vom edictum perpetuum Hadrians bis auf die
Zeit Justinians, 2) die Pande'kten ober Dige'sten, eine Sammlung der