Full text: Das Vaterland (Schulj. 5 und 6)

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brecht I, 402.) Deutsche Kolonisten und Missionare haben das Land 
gewonnen, wir müssen es behaupten. 
Dem Eindringen des deutschen Einflusses und des Christen¬ 
tums wurde 973 auch in Ungarn die Tür geöffnet; denn der Fürst 
Geisa sandte eine ungarische Gesandtschaft mit Geschenken für den 
Kaiser, um Frieden mit Deutschland zu machen, weil er sein Volk 
auf die Bahn staatlicher Ordnung führen wollte. 
8. Der Episkopat als Stütze des Königtums, Grundlegung 
der bischöflichen Fürstenmacht (nach Spanes). 
Im Beginn des 10. Jahrhunderts gab es in Deutschland vier 
politische Mächte: das Königtum, das Herzogtum, das Grafentum 
und den Episkopat. Die Grafen traten in Macht und Ansehen, weil 
sich zwischen sie und das Königtum die herzogliche Gewalt einschob, 
um eine Stufe zurück. Und ebendahin schien der Episkopat gedrängt 
zu werden, als Heinrich I. dem Bayernherzog das Recht der Bischofs¬ 
ernennung überließ. Aber die großen Kriege Ottos mit Thankmar, 
Heinrich, Eberhardt und Giselbert, dann mit Liudolf und Konrad, alfo 
die Widerstände der Teilgewalten gegen die Zentralgewalt wiesen 
dem Episkopat nicht eine absteigende, sondern eine aufsteigende Bahn: 
die Bischöfe traten als gleichberechtigte, ja bevor¬ 
zugte Reichsfürsten neben die Herzöge. 
Ganz klar zeigen sich die Anfänge der neuen Entwickelung in 
Ottos Verhalten gegen Herzog Eberhardt. Als er im Herbst 937 
zu Magdeburg das Urteil über Eberhardt fällte, umgaben ihn zahl¬ 
reiche Vertreter der geistlichen Aristokratie: zwei Erzbifchöfe und acht 
Bischöfe. Gewiß nicht ohne ihren Rat nnd ohne ihre Zustimmung 
hat Otto entschieden. Hier zuerst werden sich die Bischöfe Otto als 
bereitwillige Bundesgenossen gegen die unfügsamen Herzogsgewalten 
dargeboten haben, eben um nicht wie die Grasen in dritte Stellung 
herabgedrückt zu werden. Da war es wohl, daß Otto zuerst den 
politischen Gedanken faßte, sich indem Episkopat einefichere 
Stütze der königlich en Macht zn schaffen und dadurch 
tue Einheit des Reiches gegenüber den widerstreben¬ 
den Herzogsgewalten zn erhalten und zn befestigen. 
Eine klare Folgerung dieser Politik war es, daß Otto nach dem Tode 
des Bayernherzogs Arnulf dem neuen Bayernherzog das Recht der 
Bischofsernennung nicht einräumte, vielmehr das¬ 
selbe sich selbst vorbehielt und in Bayern wie im 
ganzen Reiche die Bischöfe selbst ernannte (s. S. 17 
und 50). 
Was solch ein Bischof tat, und wie er lebte, das zeigt sich typisch 
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