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brecht I, 402.) Deutsche Kolonisten und Missionare haben das Land
gewonnen, wir müssen es behaupten.
Dem Eindringen des deutschen Einflusses und des Christen¬
tums wurde 973 auch in Ungarn die Tür geöffnet; denn der Fürst
Geisa sandte eine ungarische Gesandtschaft mit Geschenken für den
Kaiser, um Frieden mit Deutschland zu machen, weil er sein Volk
auf die Bahn staatlicher Ordnung führen wollte.
8. Der Episkopat als Stütze des Königtums, Grundlegung
der bischöflichen Fürstenmacht (nach Spanes).
Im Beginn des 10. Jahrhunderts gab es in Deutschland vier
politische Mächte: das Königtum, das Herzogtum, das Grafentum
und den Episkopat. Die Grafen traten in Macht und Ansehen, weil
sich zwischen sie und das Königtum die herzogliche Gewalt einschob,
um eine Stufe zurück. Und ebendahin schien der Episkopat gedrängt
zu werden, als Heinrich I. dem Bayernherzog das Recht der Bischofs¬
ernennung überließ. Aber die großen Kriege Ottos mit Thankmar,
Heinrich, Eberhardt und Giselbert, dann mit Liudolf und Konrad, alfo
die Widerstände der Teilgewalten gegen die Zentralgewalt wiesen
dem Episkopat nicht eine absteigende, sondern eine aufsteigende Bahn:
die Bischöfe traten als gleichberechtigte, ja bevor¬
zugte Reichsfürsten neben die Herzöge.
Ganz klar zeigen sich die Anfänge der neuen Entwickelung in
Ottos Verhalten gegen Herzog Eberhardt. Als er im Herbst 937
zu Magdeburg das Urteil über Eberhardt fällte, umgaben ihn zahl¬
reiche Vertreter der geistlichen Aristokratie: zwei Erzbifchöfe und acht
Bischöfe. Gewiß nicht ohne ihren Rat nnd ohne ihre Zustimmung
hat Otto entschieden. Hier zuerst werden sich die Bischöfe Otto als
bereitwillige Bundesgenossen gegen die unfügsamen Herzogsgewalten
dargeboten haben, eben um nicht wie die Grasen in dritte Stellung
herabgedrückt zu werden. Da war es wohl, daß Otto zuerst den
politischen Gedanken faßte, sich indem Episkopat einefichere
Stütze der königlich en Macht zn schaffen und dadurch
tue Einheit des Reiches gegenüber den widerstreben¬
den Herzogsgewalten zn erhalten und zn befestigen.
Eine klare Folgerung dieser Politik war es, daß Otto nach dem Tode
des Bayernherzogs Arnulf dem neuen Bayernherzog das Recht der
Bischofsernennung nicht einräumte, vielmehr das¬
selbe sich selbst vorbehielt und in Bayern wie im
ganzen Reiche die Bischöfe selbst ernannte (s. S. 17
und 50).
Was solch ein Bischof tat, und wie er lebte, das zeigt sich typisch
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