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von 1025 an eine gemeinsame Herrschaft, und Ludwig der Bärtige
ward 1039 der erste erbliche Landgraf von Hessen und Thüringen.
Die Trennung dieser beiden Länder erfolgte 1247, als mit Heinrich
Raspe der Mannesstamm der Grafen von Thüringen ausgestorben war.
In den darauf folgenden, lange dauernden Erbschafts-Streitigkeiten
wurde endlich einer thüringischen Prinzessin, welche mit dem Herzog
Heinrich von Brabant vermählt war, als Erbteil die Landgrafschaft
Hessen für ihren dreijährigen Sohn, Heinrich das Kind, zugesprochen,
welcher 1292 als Heinrich I. den Titel Landgraf von Hessen an-
nahm und Kassel zu seiner Residenz machte. Er ist der Stammvater
des heutigen großherzoglichen Hauses.
Keiner unter seinen Nachfolgern erlangte jedoch eine größere Be-
rühmtheit als Philipp der Großmütige.
Zu Marburg 1504 geboren, wurde der durch glänzende Geistesgaben her-
vorragende junge Fürst schon im 14. Jahre für volljährig erklärt. Seine sieg-
reichen Kämpfe gegen den gewaltigen Ritter Franz von Sickingen und gegen
den Bauernfeldmarschall Thomas Münzer bei Frankenhausen lenkten schon frühe
die allgemeine Aufmerksamkeit auf ihn. Mit stattlichem Gefolge erschien er 1521
auf dem Reichstage zu Worms. Durch die Landessynode zu Homburg 1526
führte er die Reformation in seinem Lande ein; 1527 gründete er die Universität
Marburg. Den aus seinem Lande vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg,
den er längere Zeit auf dem Alsbacher und Auerbacher Schlosse verbarg, führte
er in uneigennützigster Weise auf den Thron zurück und erwarb sich dadurch
den Namen „Der Großmütige". Als Karl V sich mit Waffengewalt gegen den
Schmalkaldischen Bund wandte und den Kurfürsten von Sachsen gefangen nahm,
mußte auch Philipp sich unterwerfen und wurde 5 Jahre lang in schmachvoller
Gefangenschaft gehalten, bis ihn 1552 sein Schwiegersohn Moritz von Sachsen
befreite. Das Standbild Philipps d. Gr. hat an dem Luthermonumente in
Worms neben Kurfürst Friedrich dem Weisen einen Ehrenplatz erhalten.
3. Begründung der Dessen-Darmstädter Kinie.
Nach dem Tode Philipps d. Gr. 1567 teilten sich seine vier Söhne
in die Landgrasschast. Wilhelm erhielt etwa die Hälfte des Landes,
nämlich Niederhessen, die Grafschaft Ziegenhain und einen Teil von
Schmalkalden mit der Hauptstadt Kassel; Ludwig Oberhessen und
die Grafschaft Nidda mit Marburg; Philipp die Niedergrafschaft
Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar; Georg Oberkatzen-
ellenbogen mit Darmstadt. Ans diese Weise wurde Landgraf Georg I.,
der Fromme, 1567—1596, Begründer der Hessen-Darmstädter Linie.
Sein Erbteil betrug nur ^/s der hessischen Stammlaude und war da-
mals am wenigsten bevölkert, aber sein Vater hatte die Hoffnuug aus-
gesprochen, „daß Georg als guter Haushalter mit Wenigem auskommen
und seinen Besitz durch gute Wirtschast verbessern würde". Und der
Sohn erfüllte glänzend die Hoffnungen des Vaters. Nach dem Tode
seiner Brüder Philipp (1583) und Ludwig (1604) fiel der größte Teil
vou Oberhessen nebst Hessen-Homburg an sein Haus, so daß Hessen
zu jener Zeit nur in zwei Linien, nämlich in die von Hessen-Kassel
und in die von Hessen-Darmstadt geteilt war.
Unter der segensreichen Regierung Georgs I. erblühte Hessen immer mehr.
Wein- und Seidenbau; Schulen und Kirchen; Entwässerung des Riedes durch