Full text: Das Deutsche Reich mit seinen Kolonien (Bd. 1)

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Preußen das Recht, Gesetze zu geben ohne Mitwirkung des Volkes. Seit 
1850 ist die Macht des Königs beschränkt. Preußen wird jetzt nach 
einer Verfassung regiert. Auf welche Weise geschieht das? Der König 
hat die vollziehende Gewalt, die gesetzgebende aber teilt er mit den 
beiden Häusern des Landtages — dem Herren- und dem Abgeordneten- 
hause. — Wiedergabe. 
a) Das Herrenhaus. — Wer gehört zum Herrenhause? Das 
Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, 
aus erblichen Mitgliedern des hohen Adelsstandes, aus solchen Mitgliedern, 
die der König auf Lebenszeit ernennt. Auch haben die großen Städte 
und die Universitäten das Recht, ein Mitglied ins Herrenhaus zu schicken. 
Nenne Städte, die also einen Vertreter ins Herrenhaus schicken werden! 
Danzig, Königsberg, Breslau, Cöln, Magdeburg usw. — Wiedergabe. 
b) Das Abgeordnetenhaus. — Woraus besteht das Ab- 
geordnetenhaus? Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wählt das Volk. 
Welcher preußische Bürger hat das Recht zu wählen? Jeder Preuße, der 
wenigstens 24 Jahre alt ist, mindestens 6 Monate in der Gemeinde 
wohnt, keine Armenunterstützung empfängt, im Besitze der bürgerlichen 
Ehrenrechte (d. i.?) sich befindet und in die Urwählerliste eingetragen 
ist, ist Urwähler. Die Urwählerliste steht jedem zur Einsicht offen. Wo 
befindet sich diese? In den Städten auf dem Polizeibureau; in den 
Landgemeinden beim Ortsvorsteher. Die Urwähler wählen Wahlmänner, 
und diese wählen dann den Abgeordneten. Die Abgeordneten vertreten 
ihre Wähler 5 Jahre. — Zu jedem Gesetze ist die Übereinstimmung des 
Königs und der beiden Häuser des Landtages erforderlich. — Wiedergabe. 
c) Woher kommt das Geld, welches unser Vaterland für 
Heer und Flotte usw. gebraucht? — Das Geld wird aufgebracht 
durch die Erträge der Besitzungen (Eisenbahnen, Bergwerke, Wälder, Güter usw.) 
und Steuern. Nenne Steuern, die deine Eltern zahlen! — Wiedergabe. 
Sachliche Besprechung und Anwendung: 
1. Weise nach, daß die Leute im Irrtum sind, welche meinen, der König könne 
tun, was er wolle! 
2. Nenne königliche Beamte! — Welche von ihnen leben in unserer Stadt? 
3. Wer gehört a) zum Herrenhanse — b) zum Abgeordnetenhause? 
4. Welche Aufgaben fallen den einzelnen Ministern zu? 
a) Das Ministerium derauswärtigenAngelegenheiten besorgt 
in Gemeinschaft mit dem Reichskanzler die Geschäfte mit den auswärtigen Ländern, 
teils unmittelbar, teils durch Gesandte und Botschafter. 
b) Das Finanzmini st erium verwaltet die Einnahmen und Ausgaben des 
Staates (Finanzen). 
c) Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medi- 
zinalangeleaenheiten verwaltet die geistlichen Angelegenheiten (welche?), das 
Gesundheitswesen und das gesamte Schulwesen. Der Minister wird anch Kultus- 
minister genannt. Wie heißt unser Kultusminister? 
d) Das Ministeriuni für Handel und Gewerbe pflegt Handel, Ge- 
werbe und Bergbau uud nimmt Straßenbauten und Kanäle in Obsorge (Handels- 
mimster). — Eine besondere Abteilung bildet das Eisenbahnministerium, unter welchem 
die Eisenbahnen stehen (Eisenbahnminister). 
e) Das Ministerium des Innern hat für das Polizeiwesen zu sorgen. 
k) Das Justizministerium überwacht die Rechtspflege (Justizminister). 
g) DasKriegsmini st erium verwaltet das preußische Kriegswesen (Land- 
und Seeheer).
	        
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