304 „ Achtes Kap. Von Errichtung des 
§ 3. Napoleon auch König von Italien. Veränderungen 
in Holland. 
Napoleon, Kaiser der Franzosen, sich gerne mit Karl N. vergleichend, 
ward auch der Lombarden König. Die Staatskonsulta der itali¬ 
schen Republik beschloß die Annahme der monarchischen Verfassung, und er¬ 
kor den Großmächtigcn zum König Italiens. In feierlicher Audienz über¬ 
brachte Melzi der Vicepräsident (17. März 1803), solchen Beschluß dem 
Kaiser, welcher ihn genehmigte, unter dem Vorbehalt, an ein „jüngeres, von 
seinem Geiste beseeltes, Haupt," sobald die Lage der Welt es erlaube, die 
Regierung abzutreten, worauf durch drei auseinander folgende Statuten die 
neue Verfassung des Reiches geregelt ward. Am 26. Mai sezte Napo¬ 
leon die eiserne Krone der Lombarden auf sein Haupt (mit dem 
Wahlspruch: „Gott gab sie mir; wehe Dem, der sie berührt!" —), ernannte 
Eugen Beauharnois, seinen Stiefsohn, den er kurz zuvor zum französi¬ 
schen Prinzen erhoben, zum Vieekönig, und schärfte der gcsczgebenden Ver¬ 
sammlung, wie allen Autoritäten, die Grundsäze der neuen Verwaltung ein. 
Von Befragung des Volkes war keine Rede; auch von den fremden Mächten 
ward keine Anerkennung verlangt, „indem Frankreich (nach Talleyrand's 
Erklärung), wie der Ozean, eitler Dämme nicht achtend, sich selbst seine 
Grenzen scze." — 
Die freche Rede ward bald bestätigt durch neue That. Napoleon, 
wiewohl er vor dem gcsczgebenden Körper Frankreichs feierlichst erklärt hatte 
(27. Dez. 1804), das Gebiet des Nciehts solle nicht vergrößert werden, nahm 
gleich nach der Krönung zu Mailand die Unterwerfung der Republik Ge¬ 
nua an (4. Jnni), welche in Folge geheimer Unterhandlungen um ihre Ein¬ 
verleibung in das große Reich gebeten hatte. Der „großmüthige und noth¬ 
wendige Entschluß des ligurischcn Senates" ward durch einmüthig bejahende 
Abstimmung — wie man versicherte — des ganzen Volkes bekräftigt, und die 
Einverleibung des kostbaren, die bleibende Abhängigkeit Italiens sichernden, 
Küstenlandes ging ohne Säumen vor sich. Drei Departemente, Genua, 
Montenotte und Apenninen, wurden daraus gebildet, und dadurch die 
Zahl der französischen Departemente auf 110 gebracht. Bald ward durch 
ein kaiserliches Dekret auch die Einverleibung von Parma und Piacenza 
förmlich ausgesprochen (21. Juli). Von einer Entschädigung Sardiniens 
war keine Rede mehr.
	        
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