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§ 14. Verwaltung.
Reichskanzler ausgeübten Gewalten übertragen sind. Ihm zur Seite gestellt ist
das Ministerium, an dessen Spitze ein Staatssekretär steht, welchem letzteren auch
die oberste Leitung des Unterrichtswesens und der Universitätsangelegenheiten vor-
behalten ist. Das Ministerium zerfällt in vier Abteilungen: I. die Abteilung des
Innern; II. die Abteilung für Justiz uud Kultus; III. die Abteilung für Finan-
zen, Handel und Domänen; IV. die Abteilung für Landwirtschaft und öffentliche
Arbeiten. Die Leitung der Abteilung IV ist dem Staatssekretär unmittelbar über-
tragen. An der Spitze der übrigen Abteilungen stehen Unterstaatssekretäre. Die
Stellvertretung des Staatssekretärs in der Leitung der Abteilung IV nimmt ein
Ministerialdirektor wahr.
An der Spitze der Verwaltung jedes Bezirks steht ein Bezirkspräsident,
dem die erforderliche Zahl von Räten beigegeben ist. Der Bezirkspräsident des
Unter-Elsaß hat seinen Amtssitz in Straßburg, der des Ober-Elsaß in Colmar,
der von Lothringen in Metz.
Der Verwaltung jedes Kreises steht ein Kreis direkt or vor; in den Stadt-
kreisen Straßburg und Metz sind die Befugnisse des Kreisdirektors ans den Be-
zirks-Präsidenten und den Polizeidirektor verteilt.
Die Gemeindeverwaltung führen Bürgermeister und Beigeordnete mit
dem Gemeinderat, der von der Gemeinde gewählt ist.
Zur Vertretung der Interessen der Kreise, Bezirke uud des Landes seitens der
Bewohner bestehen Kreistage, Bezirkstage und der Landesausschuß.
Unterrichts Wesen. Zur Ausübung der dem Ministerium obliegenden Be-
aufsichtigung und Leitung des gesamten höheren und niederen Unterrichtswesens,
mit Ausschluß der auf die Universität, sowie auf die landwirtschaftlichen und ge-
werblichen Fachaustalten bezüglichen Angelegenheiten, ist eine technische Zentral¬
behörde gebildet, welche den Namen „Oberschulrat" führt, an deren Spitze
ein Präsident steht. Den Bezirkspräsidenten sind zur Wahrnehmung der Auf-
ficht über das Schulwesen in den Bezirken fachverständige Räte beigegeben. Tie
Beaufsichtigung des Elementarschulwesens in den Kreisen wird durch Kreis-
Schulinspektoren ausgeübt.
Höhere Lehranstalten sind: die Universität Straßburg; drei Lyzeen
zu Straßburg (Gymnasium uud Realgymnasium), Metz (Gymnasium), Colmar
(Gymnasium); die Gymnasien zu Buchsweiler, Hagenau, Dudenhofen, Saar¬
gemünd, Saarburg, Gebweiler (diese sechs mit Realschulklassen), Weißenburg,
Zaberu, Mülhausen, Schlettstadt, Altkirch, das protestantische und das bischöfliche
Gymnasium zu Straßburg, die bischöflichen Gymnasien zu Zillisheim uud Moit-
tigny bei Metz. Die Oberrealschulen zu Colmar, Straßburg (2), Metz, Mül-
Hausen und Forbach; die Realschulen zu Straßburg, Barr, Münster, Rappolts-
weiler, Bischweier, Thauu und Markirch (mit Lateinklassen); das Progymnasium
zu Oberehnheim.
Katholische Priesterseminare sind zu Straßburg und Metz.
Volksschulen findet man in allen Städten und Dörfern. Ferner gibt es
noch eine Menge Privatfchnlen, Handelsschulen, Ackerbauschulen,
technische und kaufmännische Fortbildungsschulen, Mittelschulen, höhere
Mädchenschulen ufw. Zur Ausbildung der Elementarlehrer und Lehrerinnen
sind: Lehrerseminare zu Straßburg, Oberehnheim, Colmar, Metz und Pfalz-