Full text: Die deutschen Kolonien, ein Teil des deutschen Vaterlandes

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tropischen Kolonien hat sich im allgemeinen bewährt, mit gewor¬ 
benen Schwarzen (Askaris), deutschen Offizieren und deutschen Un- 
teroffizieren, letztere in einem gewissen Prozentsatz. Seit die Suda- 
nesen ans englischem Gebiet nicht mehr angeworben werden dürfen, 
müjsen heimische Schwarze eingestellt werden. Dies geschieht meist 
mit 5 jähriger Dienstverpflichtung, es gibt aber auch Leute von 
10—12 jähriger Dienstzeit. Im allgemeinen sind diese geworbenen 
Schwarzen mit ihrer in Nahrung, Kleidung und Wohnung gesicherten 
Existenz ganz zufrieden, viele sind verheiratet; Desertionen kommen 
selten vor. Auf der guten materiellen Grundlage sind die schwarzen 
Soldaten bisher zuverlässig gewesen, irgend welche nationale Em- 
pfinduugen liegen ihnen fern; bei guter und richtiger Behandlung 
sind sie noch jederzeit gegen die schwarze Bevölkerung verwendbar 
gewesen. Man hat aber die Vorsicht beobachtet, die Masse der 
Patronen unter sicherem Verschluß zu halten, Geschütze und Ma¬ 
schinen-Gewehre nur durch Weiße bedienen zu lassen. 
Wünschenswert, ja in Zukunft unvermeidlich wird sein, in 
jeder tropischen Kolonie neben der schwarzen Schutztruppe räumlich 
getrennt eine weiße mit Maschineu-Gewehreu uud leichten Geschützen 
zn haben, an einem hoch, d. h. gesund gelegenen Punkte im Innern, 
welcher durch Eisenbahn mit der Küste verbunden ist. 
Die Engländer haben bereits die Erfahrung eines ernsten Auf- 
staudes der schwarzen Truppe in Uganda gemacht. Nur Dauk der 
Eisenbahn uud mit Hülse von indischen Truppen kouute die Rebellion 
unterdrückt werden. Für die deutschen Kolonien liegt eine Gefahr 
weniger in der schwarzen Schutztruppe, als in den in die Heimat 
entlassenen europäisch ausgebildeten Askaris, welche bei Ausständen 
ihres heimischen Stammes kaum noch zuverlässig seiu werden. 
Die Einführung einer militärischen Dienstverpflichtung für 
die schwarzen Untertanen ist ausgeschlossen, es wird andauernd nur 
das Werbesystem anwendbar bleiben, es kann sich aber empfehlen, 
für die jungen Neger im Alter von 18—20 Jahren eine Arbeits- 
dien st Pflicht oder eine Steuerpflicht in Arbeitstagen einzuführen. 
Außer beit Schwarzen und den Weißen wohnen in Ostafrika 
an der Küste nnfr an, den Seen einige hundert Araber, die 
früheren Beherrscher des Landes. Seit Besiegung ihres Aufstandes 
im Jahre 1890 haben sie sich mit den neuen Verhältnissen ausge- 
söynt und können als Stützen der staatlichen Ordnung gelten. Sie 
d. Lignitz, Kolonien. 
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