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tropischen Kolonien hat sich im allgemeinen bewährt, mit gewor¬
benen Schwarzen (Askaris), deutschen Offizieren und deutschen Un-
teroffizieren, letztere in einem gewissen Prozentsatz. Seit die Suda-
nesen ans englischem Gebiet nicht mehr angeworben werden dürfen,
müjsen heimische Schwarze eingestellt werden. Dies geschieht meist
mit 5 jähriger Dienstverpflichtung, es gibt aber auch Leute von
10—12 jähriger Dienstzeit. Im allgemeinen sind diese geworbenen
Schwarzen mit ihrer in Nahrung, Kleidung und Wohnung gesicherten
Existenz ganz zufrieden, viele sind verheiratet; Desertionen kommen
selten vor. Auf der guten materiellen Grundlage sind die schwarzen
Soldaten bisher zuverlässig gewesen, irgend welche nationale Em-
pfinduugen liegen ihnen fern; bei guter und richtiger Behandlung
sind sie noch jederzeit gegen die schwarze Bevölkerung verwendbar
gewesen. Man hat aber die Vorsicht beobachtet, die Masse der
Patronen unter sicherem Verschluß zu halten, Geschütze und Ma¬
schinen-Gewehre nur durch Weiße bedienen zu lassen.
Wünschenswert, ja in Zukunft unvermeidlich wird sein, in
jeder tropischen Kolonie neben der schwarzen Schutztruppe räumlich
getrennt eine weiße mit Maschineu-Gewehreu uud leichten Geschützen
zn haben, an einem hoch, d. h. gesund gelegenen Punkte im Innern,
welcher durch Eisenbahn mit der Küste verbunden ist.
Die Engländer haben bereits die Erfahrung eines ernsten Auf-
staudes der schwarzen Truppe in Uganda gemacht. Nur Dauk der
Eisenbahn uud mit Hülse von indischen Truppen kouute die Rebellion
unterdrückt werden. Für die deutschen Kolonien liegt eine Gefahr
weniger in der schwarzen Schutztruppe, als in den in die Heimat
entlassenen europäisch ausgebildeten Askaris, welche bei Ausständen
ihres heimischen Stammes kaum noch zuverlässig seiu werden.
Die Einführung einer militärischen Dienstverpflichtung für
die schwarzen Untertanen ist ausgeschlossen, es wird andauernd nur
das Werbesystem anwendbar bleiben, es kann sich aber empfehlen,
für die jungen Neger im Alter von 18—20 Jahren eine Arbeits-
dien st Pflicht oder eine Steuerpflicht in Arbeitstagen einzuführen.
Außer beit Schwarzen und den Weißen wohnen in Ostafrika
an der Küste nnfr an, den Seen einige hundert Araber, die
früheren Beherrscher des Landes. Seit Besiegung ihres Aufstandes
im Jahre 1890 haben sie sich mit den neuen Verhältnissen ausge-
söynt und können als Stützen der staatlichen Ordnung gelten. Sie
d. Lignitz, Kolonien.
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