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Das Mittelalter 
einmal versuchten im Laufe seiner Regierung zwei Betrüger (Simnel und 
Perkin Warbek), die sich für Abkömmlinge der Pork'schen Familie aus- 
gaben, und zahlreiche Anhänger fanden, die blutigen Kriege zu erneuern; 
aber das Glück begünstigte Heinrichs Waffen; die beiden Verräther sielen in 
seine Gewalt und büßten für ihr vermessenes Unternehmen. — Die Welt¬ 
geschichte gedenkt kaum eines andern Kriegs, in dem sich so viele Gräuel 
häuften als in dem Kampf zwischen der rothen und weißen Rose. Achtzig 
Glieder der königlichen Familie und dieZierden des Adels hatte das Schwert 
gefressen. Darum konnte der staatskluge, hartherzige und geldgierige Hein¬ 
rich VII. der Krone eine höhere Macht verleihen, als sie unter den Plan¬ 
ta genets besessen. Eifersüchtig suchte er die vollberechtigten Ansprüche 
(Legitimität) des Lancaster'schen Hauses an den englischen Thron zu 
allgemeiner Geltung und Anerkennung zu bringen. Nachdem ihm dieses ge¬ 
lungen, war er mit Umsicht und Klugheit bedacht, die Wunden des Kriegs 
zu heilen und durch Beförderung des Handels und Gewerbsieißes, der Ent¬ 
deckungsreisen und Uebersiedelungen nach der neuen Welt den Mittelstand zu 
heben, die Betriebsamkeit anzuregen und den Nationalwohlstand zu be¬ 
gründen. 
§. 382 b. Schottland unter den Stuarts. Während dieser 
kriegerischen Vorgänge war in dem rauhen, von düstern Nebeln überzogenen 
Schottland der machtlose Feudalthron im Besitze des Hauses Stuart. 
Aber der Adel, mächtig durch Land und Leute und an Kampf, Jagd und 
Waffenübungen gewöhnt, erwarb sich eine fast unabhängige Stellung und 
wurde darin von dem reichen Klerus, dessen angesehenste Glieder den edlen 
Häusern angehörten, nachgeahmt. Bei der geringen Zahl und Bedeutung 
derStädte konnte sich nicht wie in andern Ländern ein freier Bürgerstand 
ausbilden und das gesetzgebende Ansehen der Könige in den P arlam enten 
stärken, daher auch Recht und Gesetz ganz in den Händen des Grundadels 
lag und das größtentheils dem Hirten- und Bauernstände angehörende Volk 
nur die Gerichtsstätten der Gutsherren kannte. So war die Königsmacht in 
Schottland auf das Führeramt im Kriege beschränkt; das richterliche An¬ 
sehen des Königs hatte nur Geltung für die eigenen Unterthanen; die ober¬ 
lehnsherrlichen Rechte wurden von den trotzigen Edlen wenig beachtet, die 
Abhängigkeitsverhältnisse mehr und mehr gelockert und die Krongüter wider¬ 
rechtlich vermindert. Die Clanverfassung, wodurch der Grundherr ein patri¬ 
archalisches Ansehen über alle seinem Bereich angehdrenden Familienglieder 
erlangte und alle Insassen, Pächter, Hörige in das Verhältniß der Client¬ 
schaft zum Clanhaupte traten, trug Vieles zur Erhöhung der Macht der Edel¬ 
leute bei, die, durch Wechselheirathen und Blutsverwandtschaft schon ein¬ 
ander nahe stehend, sich noch häufig durch Waffenbündnisse stärkten, um der 
Kdnigsmacht ungestraft Trotz bieten zu können. Wohl hatte das Stuart'sche 
Herrscherhaus manchen kräftigen und strebsamen Fürsten aufzuweisen; aber ein
	        
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